Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 06.02.2011
(Unverändert gültig seit: 05.02.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts nach wie vor hoher Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen in einigen Teilen des Landes rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Zentralafrikanische Republik ab (ausgenommen Hauptstadt Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha).
Reisen über Land
Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden. Betroffen sind insbesondere der Nordwesten, Norden und Osten des Landes sowie die Gebiete an der Grenze zum Darfur. Überlandfahrten sollten im ganzen Land vermieden werden, da eine hohe Gefahr besteht, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßenüberfälle) zu werden.
Reisen nach Bangui und in den Südwesten des Landes sowie in das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha von Bangui oder von Kamerun aus sind möglich; von Nachtfahrten sollte aber abgesehen werden. Außerdem sollte man sich bei Fahrten über Land zunächst vor Ort nach der aktuellen Lage erkundigen und im Hinblick auf Fahrzeugpannen möglichst in Gruppen mit mehreren Autos unterwegs sein. Von Spaziergängen in Bangui nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. In Bangui besteht das Risiko von Gewaltkriminalität (Einbrüche und Überfälle), was u.a. auf die andauernden Stromausfälle zurückzuführen ist. Es wird daher davon abgeraten, sich nachts außerhalb des Stadtzentrums aufzuhalten.
In der Hauptstadt Bangui sind der „Rocher de l’Artillerie“ am Ufer des Flusses Oubangui vor dem Hotel Oubangui sowie der sogenannte „Pantherhügel“ („la Colline aux Panthères“) militärisches Sperrgebiet und soll nur nach einer Genehmigung betreten werden.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und ist infrastrukturmäßig schlecht erschlossen. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Es gibt außer dem Nationalpark Dzanga-Sangha bei Bayanga und den Chutes de Boali (90 km nördlich von Bangui auf der Strasse nach Kamerun) keine touristischen Angebote oder Infrastruktur.
In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren ist aufgrund der Armut, der allgemein schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur schwierig oder sehr beschränkt.
Sprache
Die Verkehrssprache ist französisch. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/ Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in- und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind zumindest Grundkenntnisse unverzichtbar.
Weitere Hinweise
In Bangui gibt es seit 1999 keine deutsche Botschaft mehr. Die zuständige Deutsche Botschaft in Jaunde (Kamerun) hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung am Ort leistet. Er ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 00236/21 61 73 33, Fax: 21 61 66 20, Handy: 75 50 12 55, E- Mail: bdb_acc_bg@yahoo.fr
Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich auch an die Französische Botschaft wenden
(Tel. 21 61 30 00).
Mit mehrtägigen Ausfällen der Telefon-, Faxverbindung und Internetverbindungen muss gerechnet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem entsprechenden Visum möglich. Die für Deutschland zuständige zentralafrikanische Botschaft befindet sich in Paris. Der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Trotzdem wird insbesondere für längere Aufenthalte ein Reisepass für Kinder empfohlen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja | |
vorläufiger Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Nein | |
vorläufiger Personalausweis | Nein | |
weitere Anmerkungen: | Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja | |
Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Keine Erkenntnisse | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, bei längerem Aufenthalt aber Kinderreisepass empfohlen. |
|
Weitere Anmerkungen |
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. |
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.
Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, …) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.
Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, die Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.
Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten.
Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 F.CFA belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.
Eine Einreise ohne Sichtvermerk bzw. Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist und es danach zur Abschiebung kommt. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden.
Die Verkehrsvorschriften sollten, obwohl sie oft schwer durchschaubar sind, strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und Führerschein drohen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen, zuletzt im September 2009 in Yaloke-Bossembelle, Prefecture von Ombella Mpoko und in Bagamongone, Prefecture von La Lobaye.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko, auch in der Hauptstadt Bangui. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Trypanosomiasis (afrikanische Schlafkrankheit)
Zwischen 2007 und 2009 wurden über 1.000 Fälle von afrikanischer Schlafkrankheit im Norden der Zentralafrikanischen Republik (Bezirk Batangafo) diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen. Die tödliche Erkrankung wird durch den Stich der tagstechenden, sehr agressiven Tse-Tse-Fliege übertragen. Schutz vor Stichen ist die einzig mögliche Präventionsmaßnahme.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es eine Privatklinik und die französische Botschaftspraxis, die eventuell eine Notversorgung durchführen können. Die staatlichen Krankenhäuser sind funktionsunfähig. Französische Medikamente sind grundsätzlich in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Rückholversicherung ist daher absolut notwendig, ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. oder
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Die Angaben sind:
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- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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