Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Bundestagssitzung über Atombewaffnung der Bundeswehr 1958 
© Bundesbildstelle

Bundestagssitzung über Atombewaffnung der Bundeswehr 1958 

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Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. 

Er verpflichtet die am Vertrag teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung – im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht der Nichtkernwaffenstaaten. Darüber hinaus vereinbart er die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Dem NVV gehören 190 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan und Israel (Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rückzug vom Vertrag erklärt, der endgültiger Status Nordkoreas wird seither von der NVV-Gemeinschaft offen gehalten). Deutschland trat dem Vertrag am 2. Mai 1975 bei. 1995 beschlossen die Vertragsstaaten die unbegrenzte Gültigkeit des Vertrages. 

Herausforderungen

Die Aufrechterhaltung und Stärkung des NVV bleibt wichtige abrüstungspolitische Aufgabe. Den Dreiklang aus nuklearer Abrüstung, Stärkung der Nichtverbreitung und friedlicher Nutzung der Kernergie in Harmonie zu halten ist dabei die zentrale Herausforderung. Hierzu gehört auch die Universalisierung des Vertrages und der Appell an Indien, Pakistan und Israel, dem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten.

Die Nichtverbreitung muss weiter gestärkt werden: Dies zeigt unter anderem das Beispiel Nordkoreas, das im Januar 2003 seinen Rückzug aus dem NVV erklärte und im Oktober 2006 sowie im Mai 2009 Atomtests unternahm. Auch die fortgesetzte Auseinandersetzung um die von der IAEO 2004 festgestellten iranischen Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus dem Sicherungsabkommen mit der IAEO verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, das Nichtverbreitungsregime zu stärken.

Stärkere Kontrollen des Zugangs zu sensitiven Nukleartechnologien dürfen das im NVV verbriefte Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie aber nicht in Frage stellen. Diese Forderung wird auch prominent von den sogenannten Ungebundenen vertreten (darunter Namibia, Ägypten, Indonesien und Südafrika). Diese drängen im Gegenzug die Kernwaffenstaaten, die nukleare Abrüstung weiter voranzutreiben und ihre auf früheren Überprüfungskonferenzen eingegangenen konkreten Verpflichtungen – wie die baldige Ratifikation des Teststoppabkommens CTBT –  umzusetzen.

Überprüfungskonferenzen

Ziel der Überprüfungskonferenzen ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken. Die 8. Überprüfungskonferenz, die vom 3. bis 28. Mai 2010 in New York tagte, hat sich erstmals seit dem Jahr 2000 wieder im Konsens auf ein Abschlussdokument verständigt, das einen vorwärtsschauenden Aktionsplan mit konkreten Schritten zu allen drei Pfeilern des Vertrags – nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung und friedliche Nutzung – sowie zur Schaffung einer von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten enthält. 

Die NVV-Vertragsstaaten bekennen sich in dem Dokument ausdrücklich zum Ziel der vollständigen Abschaffung aller Arten von Kernwaffen. Der Vertrag, der nach der gescheiterten Konferenz 2005 und durch die in den letzten Jahren aufgetretenen Proliferationsfälle unter Druck geraten war, geht gestärkt aus der Konferenz hervor.

Haltung Deutschlands und der EU

Aus Sicht der Bundesregierung bleibt die notwendige Stärkung des Vertragsregimes, insbesondere durch rasche und konsequente Umsetzung des von der Überprüfungskonferenz 2010 angenommenen Aktionsplans, ein unabdingbares Ziel. Deutschland setzt sich dabei für ein starkes EU-Profil ein, engagiert sich aber auch mit gleichgesinnten Partnern aus anderen Weltregionen.

Zentrale Forderungen des im Vorfeld der Überprüfungskonferenz 2010 erarbeiteten Standpunkts der Union zum NVV konnten im Abschlussdokument verankert werden. Die Bundesregierung wird sich aber auch für die Elemente weiter einsetzen, bei denen es bei der Überprüfungskonferenz keine oder unzureichende Fortschritte gab. Der Standpunkt stellt den ausgewogenen Ansatz der EU dar, den Vertrag in all seinen Teilbereichen gleichermaßen zu erhalten und zu stärken. Dieser liegt dem gemeinsamen Handeln der EU weiterhin zugrunde. Die EU kann damit eine wichtige Brückenfunktion bilden, um zwischen den unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der NVV-Mitgliedstaaten zu vermitteln und so dieses wichtige Vertragswerks zu sichern und auszubauen.

Mit einem Treffen der Außenminister am Rande der VN-Generalversammlung und der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung gründete sich am 22. September 2010 eine überregionale Gruppe von Staaten, die sich zum Ziel setzt, nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung im Einklang mit dem Abschlussdokument der NVV-Überprüfungskonferenz zu fördern. Neben den Initiatoren Australien und Japan sind Deutschland, Chile, Kanada, Mexiko, die Niederlande, Polen, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate Gründungsmitglieder. Wichtig für die Signalwirkung der Initiative ist das Zusammenwirken westlicher Staaten mit Vertretern der Ungebundenen (NAM). Die Bundesregierung wird diese neue Initiative aktiv mitgestalten und hierzu 2011 das nächste Ministertreffen ausrichten.

Stand 21.12.2010

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