Verbesserung der Menschen-rechts-lage in Lateinamerika

Verbesserung der Menschen­rechts­lage in Lateinamerika

Favela in Rio der Janeiro
© dpa / picture-alliance

Favela

Favela in Rio der Janeiro

© dpa / picture-alliance

Die Achtung und den Schutz von Menschenrechten sieht die Bundesregierung als Verpflichtung und eine zentrale Leitlinie ihres außenpolitischen Handels an. Das gemeinsame Bekenntnis zu universellen und unteilbaren Menschenrechten eint Deutschland mit seinen Partnern in Lateinamerika. Jedoch gibt es in diesem Bereich in einigen lateinamerikanischen Staaten noch eine Reihe von Herausforderungen, weshalb sich die Bundesregierung auch in dieser Region für die Verbesserung der Menschenrechtslage einsetzt, sei es in ihren bilateralen Beziehungen oder im multilateralen Rahmen.

Je nach Land stehen die lateinamerikanischen Länder vor unterschiedlich großen Aufgaben, bei denen die Bundesregierung Unterstützung leisten kann. Das Eintreten für Menschenrechte nimmt auch im Lateinamerika- und Karibikkonzept der Bundesregierung einen großen Raum ein. Die Bundesregierung unterstützt die Länder Lateinamerikas bei der Bekämpfung von Straflosigkeit, bei Justizreformen, der Gewährung von Presse- und Meinungsfreiheit, der Bekämpfung der Kinderarbeit und Kinderprostitution, der Nichtdiskriminierung von Minderheiten und der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte von benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Zustimmung zur VN-Erklärung zu den Rechten der Indigenen Völker zur Unterstützung für die Umsetzung der Erklärung bekannt.

Im Zuge der Umsetzung des Lateinamerika- und Karibikkonzepts wurde für das Frühjahr 2011 eine Regionalkonferenz für lateinamerikanische Menschenrechtsverteidiger in Argentinien einberufen. Auch die erstmalige Verleihung des deutsch-französischen Menschenrechtspreises „Antonio Nariño“ an eine kolumbianische Nichtregierungsorganisation, die sich für die Rückgabe geraubten Landes einsetzt, entspricht der im Konzept aufgezeigten Politik, die gemeinsamen Werte zu festigen und zu stärken.

Europäisch-lateinamerikanische Zusammenarbeit

Der weit reichende politische Konsens in Menschenrechtsfragen, der Deutschland und seine Partner in der EU mit den meisten lateinamerikanischen Staaten verbindet, hat zu einem stetigen Ausbau der Zusammenarbeit in internationalen Foren zwischen der EU und der Gruppe Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten (GRULAC) in den Vereinten Nationen geführt. Auf der multilateralen Ebene der Vereinten Nationen ist die Gruppe der Lateinamerikanischen Länder für die Bundesregierung – und ihre EU-Partner – bei der Konsolidierung und Fortentwicklung menschenrechtlicher Standards wichtiger Partner. Zu den einschlägigen Resolutionen, bei denen beide Gruppen eine weitgehende gemeinsame Interessenlage verbindet, gehören die Resolution zu den Rechten des Kindes und zur Bekämpfung religiöser Intoleranz.

Förderung von Menschenrechtsprojekten

Schulprojekt in Rio zu Menschenrechten
© AA

Schulprojekt

Schulprojekt in Rio zu Menschenrechten

© AA

Die Bundesregierung führt einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft und ins­besondere mit Nichtregierungs­organisationen in den lateinamerikanischen Ländern, die als Partner eine wesentliche Funktion bei der Projektarbeit übernehmen. Allein 2010 hat das Auswärtige Amt insgesamt über 562.000 Euro für die Finanzierung von Menschenrechtsprojekten in Lateinamerika zur Verfügung gestellt.

Dabei wurden in den Ländern Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Nicaragua, Paraguay und Peru insgesamt 15 Projekte in einer Größenordnung von 6.000 bis 82.000 Euro unter anderem zu folgenden Themen gefördert:

  • Förderung von Frauenrechten
  • Stärkung des Menschenrechtsdialogs und Menschenrechtsfortbildung staatlicher Sicherheitskräfte; Schutz von Menschenrechtsverteidigern
  • Schutz vor Kindesmissbrauch
  • Durchsetzung von Arbeitsrechten
  • Umsetzung von Strafrechtsreformen


Stand 20.01.2011

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC