Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 05.11.2010

Aktuelle Hinweise

  • In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
    Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg. Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können – wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen – nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.

  • Kontrollen an den venezulanischen Flughäfen gehen über das allgemein an internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus: Bei der Ausreise aus Venezuela sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen. Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Reisende und ihr Gepäck werden sehr genau und mehrfach durch Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehörige in aller Regel nur Spanisch sprechen. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden weiterhin viele aufgegebene Gepäckstücke zur Drogenkontrolle durchstochen. Beschädigungen von Gepäck und ggf. auch von Gegenständen, die sich in den Koffern befinden, sind die Folge. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.

    Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig sogenannte Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch weiterhin in nicht vorhersehbaren Fällen und Situationen die bisher als Regel üblich gewesene Kontrolle durch Röntgen in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei durch die venezolanische Armee mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere werden von allen venezolanischen Gerichten in aller Regel zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.

  • In jüngster Zeit hat sich die Zahl der an DENGUE-Fieber Erkrankten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in etwa verdoppelt. Dies gilt vor allem für den Bundesstaat Miranda und die Region Caracas, sowie in geringerem Maße auch für andere Landesteile.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Jedoch auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.

In letzter Zeit berichten Reisende vermehrt von Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, oder auch am Flughafen. Verschiedentlich sind Reisende dabei von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes aus und nicht das Originaldokument.

Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.

Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.

In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.

Die Grenzregion zu Kolumbien sollte nicht bereist werden. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg.

Es wird dringend geraten:

  • Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.
  • Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.
  • Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
  • Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar –vor– der Ankunftshalle warten.
  • Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.
  • Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
  • Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
  • Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
  • Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.

Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.

Allgemeine Reiseinformationen

Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.

Reisen über Land

Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur verfügt.

Gelegentlich steht trotz einer Zimmerreservierung, die in der Regel nur gegen Vorausbezahlung vorgenommen wurde, das gewünschte Hotelzimmer nicht zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit Flugreservierungen, insbesondere bei Inlandsflügen, die häufig überbucht sind.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein „neuer“ Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingeführt. Daneben sind auch die „alten“ Bolivares weiterhin gültig. Ein „neuer“ Bolivar entspricht dabei dem Wert von 1000 „alten“ Bolivares.

Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden. Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften, Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor den Angeboten von inoffiziellen Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend abgeraten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Foto, Gültigkeit bei der Einreise noch mindestens 6 Monate

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen

Bei der Einreise ist ein 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültiger deutscher Reisepass mitzuführen. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird in letzter Zeit schärfer kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung zur Einreiseverweigerung führen. Anerkannt werden auch Kinderausweise/ -pässe, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Einreisekarte im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von i.d.R. bis zu 60 Tagen, nach unterschiedlicher Handhabung der venezolanischen Einreisebehörden gelegentlich auch länger, berechtigt. Das grüne Doppel muss der Passinhaber bei der Ausreise wieder abgeben. Achten Sie daher bei der Einreise darauf, dass Ihnen dieses grüne Doppel ausgehändigt wird. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können.

Visum

Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise per Flugzeug müssen eine Flughafengebühr sowie eine Ausreisesteuer von z.Zt. 162,50 Bolivares (ca. 38,00 US-Dollar) entrichtet werden. Diese ist immer direkt von dem Reisenden an einem speziellen Schalter am Flughafen zu bezahlen und kann/darf seit kurzem nicht mehr in den Flugticketpreis einbezogen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor der geplanten Reise die venezolanische Botschaft in Berlin um Auskunft über die aktuell zu befolgenden Bestimmungen zu bitten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.

Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Gebiete außer der Nordküste und den Inseln empfohlen. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft sie, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht in den südlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko besteht herdförmig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren Küstenabschnitte, die Höhenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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