Vanuatu: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 15.10.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Vanuatu besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Deutschland unterhält keine Botschaft in Vanuatu. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra, Australien.
Alle Deutschen, die nach Vanuatu reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Vanuatu leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-mail:
Internet:
Vanuatu unterhält weder eine diplomatische Vertretung in Deutschland, noch verfügt es hier über einen Honorarkonsul.
Geldversorgung
Währung in Vanuatu ist der Vatu. 100 Vatu (VUT) entsprechen etwa 0,67 EUR. Geldautomaten gibt es nur in Port Vila sowie in Luganville.
Naturkatastrophen
Die Inselgruppe Vanuatu ist Teil eines aktiven Vulkangürtels („Ring of Fire“). Vulkanische Aktivität und dadurch verursachte Erdbeben sind jederzeit möglich. Es wird geraten, sich vor Reisen zum Mount Manaro (Ambae), Mount Bembow (Ambrym), Mount Gharet (Gaua / Santa Maria) und Mount Yasur (Tanna) mit dem Vanuatu Tourism Office in Verbindung zu setzen und Vulkane nur aus sicherer Entfernung zu beobachten.
Das gesamte Inselgebiet Vanuatus ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen.
Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt unter dem mitteleuropäischer Staaten.
Verkehrsinfrastruktur
Vanuatu verfügt über Tiefseehäfen in Forari, Port Vila (Efate) und Luganville (Espiritu Santo) sowie über weitere 8 kleinere Häfen für den Verkehr zwischen den Inseln. Die Straßen sind größtenteils unbefestigt. Insbesondere nach starken Regenfällen oder längeren Trockenperioden können die Straßen meist nur unter größter Vorsicht befahren werden. Auf den kleineren Inseln bestehen oft nur Fußwege zwischen den Dörfern. Fahrzeuge befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Mehrere internationale Fluggesellschaften verbinden Vanuatu mit Australien, Neuseeland, den Fidschi-Inseln und Neukaledonien. Über Inlandsflüge oder Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Flugzeuge oder Boote verkehren jedoch nur in unregelmäßigen Abständen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
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Weitere Anmerkungen |
Gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein. |
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Nach der Einreise kann gegebenenfalls eine Verlängerung der erlaubten maximalen Aufenthaltsdauer auf bis zu vier Monaten beantragt werden.
Besondere Zollvorschriften
Besucher über 15 Jahre dürfen maximal 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren zollfrei einführen. Überdies ist es gestattet, 1,5 Liter Alkohol, 2 Liter Wein, 0,025 Liter Eau de Toilette oder 0,010 Liter Parfüm einzuführen. Bei der Einreise dürfen maximal Güter im Wert von 50.000 Vatu (etwa 360 Euro) in das Land gebracht werden. Persönliche Gegenstände sind bei der Einreise zollfrei. Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten.
Ausfuhrverbote können sich allgemein aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben. Bei beabsichtigter Ausfuhr von Gütern, die unter diese Bestimmungen fallen könnten, sollten sich Besucher mit den örtlichen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden in der Regel mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Der Besitz, die Produktion und der Vertrieb von pornographischem Material sind strafbar.
Medizinische Hinweise
Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität sind größtenteils mangelhaft. Vor allem außerhalb der touristisch erschlossenen Gebiete und der Städte ist von einem allgemein hohen Infektionsrisiko auszugehen. Gegenwärtig sind offiziell drei Fälle von HIV-Infektion oder AIDS bekannt. Malaria-Erkrankungen sind in letzter Zeit zurückgegangen und auf bestimmte Inseln beschränkt.
Die medizinische Grundversorgung in touristisch erschlossenen Gebieten ist gewährleistet. Einfach ausgestattete Krankenhäuser existieren in Port Vila auf der Insel Efate und in Luganville auf der Insel Espiritu Santo. Taucher sollten beachten, dass es in Vanuatu nur eine einzige Dekompressionskammer in Port Vila gibt. Für schwierigere medizinische Behandlungen empfiehlt sich eine Ausreise nach Australien oder Neuseeland. Reisende sollten in jedem Fall sicherstellen, dass sie über ausreichenden Versicherungsschutz für medizinische oder sonstige Notfälle verfügen (einschl. Rückholung oder Rettungsflug zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort bei schwereren Verletzungen oder Erkrankungen).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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