Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 21.06.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Terrorismus

Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Ausländer werden in letzter Zeit verstärkt kontrolliert, bei der Ausreise insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).

Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins Ferghanatal ist geöffnet; die Grenzübergänge nach Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen. Bei Reisen ins Ferghanatal wird um erhöhte Vorsicht gebeten, von Reisen in das Grenzgebiet wird abgeraten.

Allgemeine Reiseinformationen

Registrierung

Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig unterkommen möchten, sollten Sie sich eine Einladung des Gastgebers besorgen und darauf achten, dass die usbekischen Vertretungen ein entsprechendes Besuchsvisum ausstellen. Bitte überprüfen Sie Ihre Registrierung und sehen Sie davon ab, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.

Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden derzeit äußerst penibel überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.

Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen

Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten sind kaum verbreitet und oftmals nicht bestückt.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Achten Sie bei den Einreisekontrollen unbedingt darauf, dass Ihnen eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder ausgehändigt wird. Dieses ist unbedingt aufzubewahren, da es bei Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Es ist darauf zu achten, in der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) anzugeben. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Verhaltensempfehlungen

Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, abends und nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß in einsameren Stadtteilen oder auch zwar zentralen, aber abends wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels und auf Basaren besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden, die Kriminalitätsrate ist aber nicht höher als in Deutschland.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Identitätskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.

Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben.

Hinweise für Autoreisende

In Usbekistan gibt es immer wieder ungerechtfertigte Versuche von Verkehrspolizisten, von Reisenden Geld zu verlangen. Nach längeren Diskussionen wird die Weiterfahrt in der Regel ohne weitere Zahlung gewährt.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.

Einreisebestimmungen

Visum

Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird

Für:

  • Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat,
  • Dienst – oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis zu einem Jahr)

stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.

Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich.

Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.

Reisedokumente

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Vorläufiger Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

ja, mit aktuellem Lichtbild, aber eigener Ausweis wird dringend empfohlen

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Weitere Anmerkungen

 

Öffnungszeiten der Grenzübergänge

Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist ohne Einschränkungen von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr  möglich.  Einzelne Grenzübergänge sind länger geöffnet. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.

Grenzregionen

Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben, um Schwierigkeiten mit den lokalen Behörden aus dem Weg zu gehen.

Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.

Besondere Zollvorschriften

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen“.

Besondere strafrechtliche VorschriftenBei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen  die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.

Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.

Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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