Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 15.10.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Polizeistatistik des uruguayischen Innenministeriums weist für Montevideo einen deutlichen Anstieg der Kriminalität in den letzten Jahren aus. Das Gewaltniveau liegt dabei allerdings noch deutlich unter dem einschlägiger Nachbarländer. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten. Diese können zu jeder Tageszeit und an jedem Ort geschehen, auch die Anwesenheit anderer Personen schützt nicht notwendigerweise. Neuralgisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Innenstadt, besonders nach Ladenschluss, des Ausgehviertels Pocitos sowie die weitläufigen Armenwohnviertel im Norden der Stadt und auch am Nordrand des Vorortes Carrasco. Während der Hauptreisezeit (Dezember bis März), zu der zahlreiche Kreuzfahrtschiffe in den Häfen von Punta del Este und Montevideo landen, hat die Regierung eine spezielle „Touristenpolizei“ mit verstärkter Präsenz in den einschlägigen Straßen aufgeboten. Generell solle man sich zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen bewegen, Handtaschen, Fotogerät und Schmuck etc. möglichst nicht oder zumindest nicht sichtbar tragen. Kleinere Gassen abseits der Hauptwege sollten auch tagsüber gemieden werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Uruguay hat ca. 3,4 Mio. Einwohner, von denen fast die Hälfte in der Hauptstadt Montevideo leben. Das Inland ist sehr dünn besiedelt. Die meisten Touristen, vor allem aus Argentinien und Brasilien, zieht es an die Seebäder der Küste. Während der Hauptreisezeit sind die Hotels oft ausgebucht und verlangen Saisonzuschläge.
Geld / Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Der US-Dollar und der Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casa de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge für den Überlandverkehr verfügen. Nach Buenos Aires werden – neben Flugverbindungen – ca. dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen („Buquebus“) angeboten.
Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch. Die Voraussetzungen: Deutscher Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, internationale Kreditkarte. Uruguayer müssen neuerdings Kfz-Haftpflichtversicherungen abschließen, die allerdings lediglich Personenschäden abdecken. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Verkehrsteilnehmer über solche Versicherungen verfügen, sollte daher neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung sowie eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren ist wegen der unkonventionellen und oft gefährlichen südamerikanischen Fahrweise wichtig. Nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen (Obergrenze: 0,3 Promille) durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Der deutsche Kinderausweis/Kinderreisepass wird anerkannt.
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit über Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit über Reise hinaus |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja: Gültigkeit über Reise hinaus |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit über Reise hinaus |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nur für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja: Gültigkeit über Reise hinaus |
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Weitere Anmerkungen |
– |
Einreisedokument
An der Grenzstelle erhält der Einreisende ein Einreisedokument in Form eines Zettels, das bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist. Bei direkter Einreise, insbesondere aus einem Nachbarland, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von den Grenzbeamten ein Einreisezettel ausgehändigt und der Reisepass mit Einreisestempel versehen wird, da ansonsten bei Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt die Grenzbehörden die Ausreise verweigern und/oder eine Geldstrafe verhängen könnten. Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vor Drogenkonsum und -handel wird ausdrücklich gewarnt. Selbst für kleinste Mengen drohen mehrjährige Gefängnisstrafen, die in Uruguay verbüßt werden müssen. Keine „Gefälligkeitsmitnahme“ von Päckchen, da Gefahr der Ausnutzung als Drogenkurier besteht.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation ist eine gültige Impfung gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Weitere Infektionskrankheiten
Brucellose, Echinokokkose, Chagas-Krankheit (in ländlichen Gebieten).
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung ist in Montevideo gut und in den größeren Städten des Inlands ausreichend. In Montevideo gibt es Krankenhäuser und deutschsprachige Ärzte. Besondere gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen sind nicht zu treffen. Eine internationale Krankenschutzversicherung, die auch einen evtl. Krankenambulanzflug nach Deutschland einschließt, sollte wegen der hohen Behandlungskosten abgeschlossen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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