Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 28.10.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Ungarn besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.
Kriminalität
Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Beliebte Fabrikate sind Mercedes, BMW, Audi und VW, sowie Geländewagen jedweder Herkunft. Auch elektronische Wegfahrsperren bieten hier keinen sicheren Schutz. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.
Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern“ in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen – Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.
Einbrüche in Ferienwohnungen, meist in Abwesenheit der Bewohner, vor allem um den Balaton (Plattensee), sind leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc. zurückgelassen werden.
Den meisten Gefährdungen, denen man als Tourist in Ungarn ausgesetzt ist, kann mit einer guten Portion Vorsicht und gesundem Menschenverstand erfolgreich begegnet werden. Die Bemühungen der Behörden, die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, sind spürbar. So hat die ungarische Touristeninformation eine Hotline für ausländische Besucher eingerichtet, die Opfer von Straftaten und Übervorteilungen in Restaurants, Bars u.ä. wurden. Die Telefonnummer lautet: 0036-1-438 80 80.
Reisen über Land
Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale).
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Die Strafen bei Verstößen sind hoch, sofortiger Führerscheinentzug ist häufig. Im Unterschied zu Deutschland müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten. Autobahnvignetten können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise mehrere Tage, einen Monat oder ein Jahr lang. Die Erfassung erfolgt seit kurzem ausschließlich elektronisch. Sie erhalten beim Kauf nur noch einen Kassenbeleg, den Sie zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahren sollten. Aktuelle Preise können bei der Einreise oder vorab beim ADAC erfragt werden. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Geld
Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja / muss gültig sein |
Vorläufiger Reisepass |
ja / muss gültig sein |
Personalausweis |
ja / muss gültig sein |
Vorläufiger Personalausweis |
ja / muss gültig sein |
Reisedokumente Kinder/ Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
ja / muss gültig sein |
Reisepass |
ja / muss gültig sein |
Personalausweis |
ja / muss gültig sein |
Vorläufiger Personalausweis |
ja / muss gültig sein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja |
Hinweise für Transitreisende
Für Weiterreisen in andere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreisevorschriften zu beachten. So ist zum Beispiel für die Weiterreise nach Serbien zwingend ein Reisepass erforderlich.
Bei Reisen über Ungarn in Richtung Türkei und andere Länder kann es an der ungarisch-serbischen Grenze bei der Ausreise aus Ungarn in der Hauptreisesaison zu Stauzeiten von bis zu sechs Stunden kommen. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (HUN) – Horgos (SRB), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen.
Die ungarische Polizei und die Botschaft Budapest empfehlen, bei Reisen über Serbien auf ausreichend gültige Grenzübertrittsdokumente zu achten und bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge in Betracht zu ziehen.
Es besteht die Möglichkeit, durch Nutzung des Grenzüberganges Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien) Wartezeiten zu umgehen.
Der Grenzübergang Tompa ist erreichbar über die Autobahn M5 (Budapest – Szeged), Abzweige Kecskemét, Kiskunfélegyháza oder Mórahalom Richtung Tompa. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.
Die ungarische Polizei stellt Reisenden bereits an der österreichisch-ungarischen Grenze Informationsmaterial zur Verfügung und informiert auf Informationstafeln entlang der Autobahnen über aktuelle Wartezeiten.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Ukraine, Serbien) gelten ab dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Die Freimengen für die Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr auf der Straße sowie für Zug- und Schiffsreisen wurden deutlich reduziert. Pro Person dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.
Aufgrund der Neuregelung ist mit eingehenden Gepäckkontrollen des ungarischen Zolls und entsprechend längeren Abfertigungszeiten an den Grenzen zu rechnen. Bei Überschreitung der Freimengen werden außerdem empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls, siehe auch
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80,- Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Ungarn sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Eine präexpositionelle (= prophylaktische) Impfung sollte daher nur bei besonderem Risikoprofil erwogen werden, jedoch ist nach erfolgtem relevantem Tierbiss umgehend eine post-expositionelle Impfung durchzuführen.
FSME, Borreliose
Landesweit, insbesondere um den Balaton, kann es von April-Okotober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.
Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann.
Seltene, durch Zecken übertragene Krankheiten sind das Krim-Kongo hämorrhagische Fieber (CCHM) und das West-Nile-Fieber, die von April-Oktober bzw. im Sommer auftreten können. Auch hier steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Auf eine frühzeitige und vollständige Zeckenentfernung sowie einen ausreichenden Schutz gegen Insektenstiche sollte geachtet werden, z.B. lange Kleidung in der Dämmerung und ggf. Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln zur Anwendung an unbedeckten Hautstellen, sog. Repellents.
Influenza
Sowohl die saisonale Influenza (sog. „Wintergrippe“) als auch die pandemische Neue Influenza (sog. „Schweinegrippe“) treten in Ungarn auf. Hierzu gelten u.a. die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert–Koch–Institut, siehe
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Medizinische Versorgung
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. Es gibt in den großen Städten private Krankenhäuser, die eine ordentliche medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Der Abschluss einer Rückholversicherung sollte überlegt werden.
Krankenversicherung
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.. Als Nachweis für den in Deutschland bestehenden Krankenversicherungsschutz dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000