Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.07.2010
Aktuelle Hinweise
Im Vorfeld der Präsidenten- und Parlamentswahlen im Februar 2011 ist mit Demonstrationen zu rechnen, deren friedlicher Ablauf nicht immer gesichert sein wird. Die Sicherheitskräfte setzen bei der Auflösung von Demonstrationen auch Schusswaffen ein.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.
Am 11. Juli 2010 ist es in der Hauptstadt Kampala zu Bombenanschlägen gekommen, bei denen es Dutzende Todesopfer und sehr viele Verletzte gab. Das Auswärtige Amt rät dringend, in Uganda größere Menschenansammlungen, aus welchem Grunde auch immer sie entstehen, zu meiden.
Kriminalität
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich; aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es in den letzten Monaten verschiedene Diebstähle aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) gegeben hat. Als besonders neuralgischer Punkt hat sich der Kreuzungsbereich um den Clock Tower in Kampala erwiesen. Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden.
Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis („Boda Bodas“) grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete, weibliche Passagiere gekommen.
Reisen über Land
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.
Von Reisen in die Region Karamoja im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird abgeraten, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente sowie eine Gefährdung bei Entwaffnungsaktionen der ugandischen Streitkräfte nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten).
Aktuelle Information zur Sicherheitslage in touristischen Zielorten können bei der Deutschen Botschaft sowie der Uganda Wildlife Authority (www.uwa.org.ug und uwa@uwa.or.ug), beim Uganda Tourism Board (www.visituganda.com und utb@starcom.co.ug) und der Uganda Tourism Association (www.uta.or.ug und ugandatourismassociation@gmail.com) eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch.
Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe
Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.
Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.
Geld/Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und einigen größeren Städten möglich. Empfohlen wird die Mitnahme von US-Dollar, die problemlos gewechselt werden können, sofern es sich um neue Scheine (ab 2002) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von einigen Hotels und Fluggesellschaften in Kampala akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden.
An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag beträgt i.d.R. bis zu zweimal 700.000 Uganda-Schilling (1,4 Mio. UGX, rd. 530 €) täglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei der ugandischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Einreisevisa werden aber auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
vorläufiger Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus und mit Lichtbild versehen |
weitere Anmerkungen |
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.
Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten; eine Gelbfieberschutzimpfung für alle Reisende ist durchaus empfohlen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio (mehrere neue Poliofälle nachgewiesen, die vermutlich aus der benachbarten DR Kongo importiert wurden, Impfkampagnen wurden mittlerweile initiiert) ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus (derzeit Ausbruch im Bukwo-Distrikt im Osten des Landes, s.u.) und Tollwut empfohlen. Eine Choleraimpfung in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen/ Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen. Malariachemoprophylaxe ist dringend angeraten.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 5,4 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Sporadische – nicht nur lokal beschränkte, sondern sich jetzt auch weiter ausbreitende Choleraausbrüche – werden gemeldet (z. Zt. aktueller Ausbruch im Bugiri District / Buluguyi Sub-County), ausgehend gewöhnlich von Flüchtlingslagern im Westen an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo. In den Armutsvierteln Kampalas wurden mehrere Dutzend Cholerafälle gemeldet.
Eine Choleraimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebieten) erhältlich, bietet allerdings keinen 100%-igen Schutz vor Infektion.
Zuletzt traten auch gehäuft Typhusfälle im Osten des Landes auf (Bukwo-Distrikt). Eine Typhusimpfung, die allerdings keinen vollkommenen Schutz gegen Typhus bietet und nicht von den unten angeführten allgemeinen Hygieneregeln entbindet, ist für Risikoreisende in diese Region möglich.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, besteht ein geringes, aber dennoch relevantes Infektionsrisiko, sich mit dem Erreger der Schlafkrankheit zu infizieren, der durch große Fliegen (Tsetsefliege) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierte sich erst in diesem Jahr ein europäischer Tourist an der Schlafkrankheit. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Hepatitis E
Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Ausgehend von sudanesischen Flüchtlingslagern hat sie sich im Norden Ugandas (Pader-Distrikt, Yumbe-Distrikt in der West-Nile Region, Kitgum-Distrikt) weiter ausgebreitet. Bei den bislang 160 Todesfällen (bei ca. 10.000 Erkrankungsfällen) im Raum Kitgum handelt es sich typischerweise fast nur um Schwangere. Die Infektion erfolgte durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertem Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich im Alltag als einzige und wirkungsvolle Schutzmaßnahme, das Trinkwasser abzukochen und die Hygiene zu beachten. Schwangere sollten die Region meiden.
Hämorrhagische Fieber
Ebola-Fieber (EHF) wurde zuletzt 2007 aus dem Bundibugyo-Distrikt an der ugandischen Westgrenze zur DR Kongo, zwischen Albert- und Edwardsee gelegen, gemeldet. Bis zum Ende des Ausbruchs, das am 8. Januar 2008 vom Gesundheitsministerium in Kampala offiziell verkündet wurde, waren insgesamt 37 von den 149 infizierten Patienten verstorben (Letalität: 25 %). Das Infektionsgebiet lag in einer touristisch erschlossenen Region (Ruwenzori, Queen Elizabeth National Park), jedoch gab es keine Fälle bei Reisenden, da in der Regel der Kontakt mit erkrankten Personen sehr unwahrscheinlich ist.
Eine Marburgvirus-Infektion wurde bei einer Touristin im Juli 2008 nachgewiesen. Sie hatte zwei „Fledermaushöhlen“ besucht – eine Höhle in Fort Portal in West-Uganda, sowie die „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes). Die dort vorkommenden Fledermäuse scheinen das Marburgvirus zu übertragen. Fledermaushöhlen sollten nicht besucht werden.
Hämorrhagische Fieber führen häufig zu einer deutlichen Blutungsneigung mit Blutergüssen, Blutungen aus den Schleimhäuten der Augen, des Mundes und des Magen-Darm-Traktes. Die Behandlung ist symptomatisch, eine Impfung ist nicht möglich. Die Sterberate bei solchen Erkrankungen ist sehr hoch. Kontakte zu erkrankten Personen und deren Ausscheidungen (z. B. im Krankenhaus) sind zu vermeiden.
Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf der Website
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Gesundheitsgefahren
In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Bilharziose, Leishmaniasis, Filariasis, Schlafkrankheit, zeckenübertragbare Erkrankungen, Hundebandwurm etc. Einige neue Poliofälle wurden erstmalig seit 1996 im Nordwesten des Landes im Grenzgebiet zur DR Kongo diagnostiziert.
Eine Beratung durch einem Tropenmediziner/Reisemediziner wird allgemein vor der Reise empfohlen, siehe oder
Detailliertere Fachinformationen zu reiseassoziierten Erkrankungen finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut unter
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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