Tuvalu: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 30.03.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Tuvalu besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
In Tuvalu gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Alle Deutsche, die nach Tuvalu reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter
Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 – (4) 47 36 069
Internet:
Email:
Tuvalu unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können an den tuvaluischen Honorarkonsul in Hamburg gerichtet werden:
Adresse:
Honorarkonsul von Tuvalu
Herr Uwe Casper
An der Alster 45
20099 Hamburg
Tel.: 040 / 24 83 83 66
Fax: 040 / 24 83 83 75
Geld/ Kreditkarten
Währung in Tuvalu ist der australische Dollar. Es gibt daneben auch einen tuvaluischen Dollar (nur Münzen).
Es gibt in Tuvalu keinerlei Möglichkeiten, Geld an Bankautomaten abzuheben. Auch die Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Reisende sollten daher sicherstellen, genügend Bargeld für die Dauer ihres Aufenthaltes mitzuführen.
Weitere Reiseinformationen können auf der offiziellen Tourismus-Website der Regierung unter www.timelesstuvalu.com abgerufen werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Pass muss mindestens 6 Monate länger gültig als der beabsichtigte Aufenthaltszeitraum |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Nein |
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Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Allein reisende Kinder müssen eine Bestätigung mit sich führen, dass sie Freunde oder Familie in Tuvalu besuchen |
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das bei Einreise für touristische Zwecke kostenlos für einen Monat erteilt wird.
Besondere Zollvorschriften
Landes- und Fremdwährungen können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden, müssen jedoch ab einem Wert von 5.000 australischen Dollar deklariert werden. Bis zu 200 Zigaretten beziehungsweise 225 Gramm Tabak sowie bis zu einem Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus werden empfohlen. Daneben sollte Impfschutz gegen Polio und Tetanus bestehen. Auch Denguefieber und Filariose treten gelegentlich auf. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze etc. wird empfohlen.
Medizinische und zahnärztliche Versorgung wird in einem Krankenhaus in Funafuti geleistet.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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