Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 05.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Turkmenistan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld/ Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Manat. Am 1. Januar 2009 wurde ein modifizierter Turkmenischer Manat eingeführt, der den bisherigen Manat mit einem Wert von 1:5000 ersetzt. Dies bedeutet, dass ein Turkmenischer Manat dem Wert von 5.000 bisherigen Turkmenischen Manat entspricht. Der bisherige Manat bleibt bis zum 31. Dezember 2009 ebenfalls noch legales Zahlungsmittel. In dieser Zeitspanne werden alle Preise doppelt auswiesen. Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er – außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) – nicht akzeptiert werden darf. Kreditkarten (nur VISA) werden in Aschgabat von einigen wenigen internationalen Hotels akzeptiert; in den Provinzen sind sie unbekannt.
Einreisebestimmungen
Visum
Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt. Die Botschaftsadresse lautet:
Langobardenallee 14
14052 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 / 30 10 24 52
Fax: 030 / 30 10 24 53
E-Mail:
Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. Auch Transitvisa sind in der Regel nur mit Unterstützung eines (turkmenischen) Reisebüros erhältlich. Die turkmenische Botschaft in Berlin gibt Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen, Vorschriften für die Mitnahme von Devisen sowie über Zollfreikontingente.
Besonders zu beachten ist, dass die Visumserteilung in Turkmenistan im Einzelfall Restriktionen unterliegen kann.
Von einer Erteilung des Visums am Flughafen in Aschgabat muss dringend abgeraten werden, da bereits mehrfach Reisende wegen fehlender Dokumente u.U. tagelang im Transitraum des Flughafens festgehalten wurden. Visa für mehr als drei Monate werden nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests „HIV / AIDS negativ“ erteilt.
Seit Januar 2000 sieht das turkmenische Recht die Ausstellung von Visa mit Geltungsbereich für ganz Turkmenistan vor. Reisende sollten bei Visum-Erteilung unbedingt darauf achten, dass ihr Visum räumlich nicht auf einzelne Orte beschränkt wird. Für Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind neben dem Visum noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.
Reisedokumente
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
ja, die Gültigkeitsdauer des Reisepasses darf die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums nicht unterschreiten |
vorläufiger Reisepass |
ja, sofern nach Ablauf des Visums noch mind. 6 Monate gültig |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
weitere Anmerkungen |
Rechtsverbindlichkeit nur bei Nachfrage bei den örtlich zuständigen turkmenischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen |
Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
ja |
Reisepass |
ja |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
ja |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja |
weitere Anmerkungen |
Rechtsverbindlichkeit nur bei Nachfrage bei den örtlich zuständigen turkmenischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen |
Registrierung
Alle nach Turkmenistan eingereisten Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt 12,- US-Dollar, für Kinder bis 15 Jahre 5,- US-Dollar. Es wird eine grüne Ein- und Ausreisekarte ausgestellt. Die Ausreisekarte muss aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Wenn sich Reisende länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen, sind sie außerdem verpflichtet, sich in Aschgabat beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans, Asady-Straße, Tel.: 39 13 37, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen, anzumelden. Die Anmeldung muss der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein Passfoto benötigt. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen. Vor der Ausreise muss sich der Reisende beim Immigrationsdienst abmelden. Auch die Abmeldung wird im Pass vermerkt. Das Vorhandensein beider Stempel wird bei der Ausreisekontrolle überprüft.
Einreise mit Pkw
Falls Ausländer mit ihrem privaten Pkw nach Turkmenistan einreisen, müssen sie für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung in Turkmenistan abschließen. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Darüber hinaus müssen sie eine Zusatzsteuer auf die in Turkmenistan subventionierten Kraftstoffpreise zahlen. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der in Turkmenistan voraussichtlich zurückzulegenden Strecke. Diese Steuer wird ebenfalls bei der Einreise in US-Dollar erhoben. Mit langen Wartezeiten an der Grenze muss gerechnet werden.
Einreise per Flugzeug
Bei Flügen mit Turkmenistan Airlines nach Bangkok oder Delhi-Amritsar ist eine planmäßige Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan vorgesehen. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. In den Wintermonaten muss aufgrund von Nebelbildung mit (zum Teil erheblichen) Verzögerungen gerechnet werden. Im Transitbereich gibt es begrenzte Einkaufsmöglichkeiten (kleiner Kiosk ). Das Rauchverbot ist strikt zu beachten, sonst drohen hohe Geldstrafen.
Grenzüberschreitende Reisen
Eine Weiterreise nach Usbekistan ist auf dem Land- und Luftweg nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Die Abfertigung an den Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein.
Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist nur auf dem Luftweg (vier Lufthansa-Flüge pro Woche) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig. Reisende benötigen ein gültiges Einreisevisum.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist jedoch erforderlich und nur schwer erhältlich.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.
Das Fotografieren einiger öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Das gesamte Filmmaterial kann beschlagnahmt werden.
Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.
Homosexuelle Handlungen sind strafbar.
Prostitution und Freiertum sind strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nach Turkmenistan einen gültigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio sowie Hepatitis A und Hepatitis B (Auffrischungs-Impfungen alle zehn Jahre). Bei besonderer Gefahrenneigung werden folgende zusätzliche Impfungen empfohlen: Typhus (z.B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten).
Medizinische Versorgung / hygienische Verhältnisse
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind.
Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Für einen Rettungsflug nach Deutschland sind mindestens 50.000 Euro zu veranschlagen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
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Fax: (03018) 1751000