Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 15.10.2010

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen auftretenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe unten) bei Reisen im Land hingewiesen.

Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen nach Tschad wird derzeit dringend abgeraten.

Das Auswärtige Amt fordert alle Deutschen in Tschad auf, besondere Vorsicht walten zu lassen. Es bestehen erhebliche Entführungsrisiken!

Innenpolitische Lage

Trotz der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Tschad und Sudan und der jüngsten politischen Annäherung bleibt die Lage zwischen beiden Ländern angespannt. Die gemeinsame Grenze bleibt geschlossen und der bilaterale Flugverkehr eingestellt. Die Auswirkungen des Abzugs der internationalen Schutztruppe MINURCAT zu Ende 2010 auf die Sicherheit in der Region ist derzeit nicht abzuschätzen.

Noch Anfang Mai 2009 kam es im Osten des Tschad zu Kampfhandlungen zwischen tschadischen Rebelleneinheiten und Regierungstruppen. Die Rebellen wurden zurückgeschlagen und in den Sudan abgedrängt. Sie haben zwar seitdem die tschadische Grenze nicht mehr überschritten, tragen aber zur Steigerung des Banditentums und der allgemeinen Verunsicherung der Region bei.

Reisen im Land

Reisen im Land sind weiter mit sehr erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährlich sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Hier sind Ausländer häufig gezielte Opfer von Entführungen zur Lösegelderpressung. Zuletzt wurde im September 2010 ein chinesischer Angestellter einer Straßenbaufirma im Grenzgebiet entführt, nach Sudan verschleppt und mit Waffengewalt befreit. Im Tibesti-Gebirge gibt es weiter ausgedehnte Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität (insbesondere von sog. „coupeurs de routes“) zu werden.

Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.

Die deutsche Botschaft N’Djamena nimmt – außer Nothilfe für Deutsche im Ausland – keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr. Sie erteilt auch keine Visa. Für beides ist die Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengenvisa können auch bei der franz. Botschaft in N`Djamena beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss Visum enthalten

Vorläufiger Reisepass

Ja, muss Visum enthalten

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Der Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisedokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden.

Reisedokumente  Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, muss Visum enthalten

Reisepass

Ja, muss Visum enthalten

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein, genügt nicht zur Einreise

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein, genügt nicht zur Einreise

Weitere Anmerkungen

Der Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisedokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden.

Sonstige Hinweise

Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Bei Einreise auf dem Landweg finden Grenzkontrollen an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss vor Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Sollten sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.

Medizinische Hinweise

Reisende sollten für den Tschad unbedingt eine zuverlässige Rückholversicherung und einen Auslands-Krankenversicherungsschutz abschließen.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.

Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu der Tschad gehört, regelmäßig zu Meningokokken-Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden empfohlen. 

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.

Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen, die auch größere Ausmaße annehmen können. Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern). Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, im Tschad gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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