Tonga: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 01.10.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Tonga besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Von Dezember bis April muss auf Tonga mit Wirbelstürmen gerechnet werden.
In Tonga gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 – 063
Fax: 0064 – (4) 47 36 – 069
Internet:
Email: German.Embassy@iconz.co.nz
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Nuku’alofa / Tonga um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
Herr Carl Sanft
P.O. Box 32
Nuku’alofa
Tonga
Tel.: (00676) 2 34 77, 1 61 19 (Mobil)
Fax: (00676) 2 31 54
E-Mail: sanft@kalianet.to
Tonga unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können jedoch an die tongaische Botschaft in London gerichtet werden:
Adresse:
Botschaft des Königreichs Tonga in London
36 Molyneux Street
London W1H 5BQ
Vereinigtes Königreich Großbritannien
Tel: (0044) 207 – 724 58 28
Fax: (0044) 207 – 723 90 74
Email: vielak@btinternet.com
Anfragen können ferner an die tongaischen Honorarkonsuln in Deutschland gerichtet werden.
Honorargeneralkonsulat des Königreichs Tonga
Herr Erwin M. Ludewig
Habichtstraße 41
22305 Hamburg
Tel.: 040 / 61 13 53 75
Fax: 040 / 61 13 53 76
Email: tonga-cg.hamburg@t-online.de
Honorargeneralkonsulat des Königreichs Tonga
Herr Dr. h.c. Alexander Müller
Angermunder Straße 64
40489 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 200 66 92
Fax: 02 11 / 200 66 93
Geld/Kreditkarten
Währung in Tonga ist der tongaische Pa’anga.
Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten (vor allem Nuku’alofa Town/Tongatapu und Neiafu Town/Vavau) vorhanden. Kreditkarten werden in den meisten Hotels und Ferienorten angenommen.
Weitere Informationen sind auf der Website des tongaischen Besucherzentrums (Tonga Visitors Bureau) abrufbar: www.tongaholiday.com .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis genügt nicht. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Tonga hinaus gültig sein. Kinderausweise werden nicht anerkannt. Der Eintrag von Kindern im Pass eines miteinreisenden Elternteils ist für Kinder bis zum 15. Lebensjahr ausreichend.
Visum
Touristen aus Deutschland benötigen kein Visum, müssen jedoch ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie etwaige Visa für das nächste Zielland besitzen und bei Ankunft ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Ihnen wird bei Einreise gebührenfrei ein Besuchervisum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausgestellt. Eine Verlängerung (um maximal 5 Monate) kann bei der Einwanderungsabteilung (Immigration Department Nuku’alofa, Tel. (00676) 26970) des Außenministeriums in Tonga beantragt werden. Derzeit beträgt die Gebühr hierfür, unabhängig vom Verlängerungszeitraum, 51,– Pa’anga.
Eine Änderung des Besuchervisums für einen anderen Aufenthaltszweck ist nur möglich, wenn hierfür vor Einreise die Genehmigung von der Einwanderungsbehörde eingeholt wurde. Visaanträge sind bei der Botschaft des Königreichs Tonga in London zu stellen (s.o.).
Ein Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Visums kann durch Nachzahlen der fälligen Verlängerungsgebühr behoben werden, im Einzelfall aber auch gerichtlich verfolgt und mit Geld- oder Haftstrafen und einer Einreisesperre belegt werden.
Bei allein reisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren sind auf der Homepage des Tonga Visitors Bureau unter www.vacations.tvb.gov.to/totapu.htm verfügbar.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vor Erwerb, Besitz, Abgabe sowie der Ein- und Ausfuhr von jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art wird eindringlich gewarnt. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.
Es ist verboten, sich ohne ausreichende Kleidung (z.B. Hemd oder T-Shirt) auf öffentlichen Plätzen zu bewegen. Das Tragen von Badekleidung ist lediglich an den Stränden und in Schwimmbädern gestattet.
Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A und Hepatitis B.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.
Des weiteren sollte auf Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils und Mückennetzen geachtet werden.
Die medizinische Versorgung in Tonga entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Krankenhäuser und eine Notfallversorgung befinden sich in den Städten Nuku’alofa, Ha’apai und Vava’u.
Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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