Timor-Leste: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 14.05.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach einer längeren Phase politischer Instabilität, mit lokal auftretenden Unruhen, Ausschreitungen und Plünderungen (zuletzt nach den Attentatsversuchen auf den Staatspräsidenten und Premierminister am 11. Februar 2008) ist es seitdem gelungen, mit Hilfe der internationalen Polizeikräfte im Rahmen der UNMIT-Mission und den ins Land gerufenen internationalen Militärkräften die Sicherheitslage zu beruhigen. Zur weiteren Stabilisierung hat maßgeblich auch die Schließung der Flüchtlingslager und die Rückkehr der Binnenflüchtlinge in ihre Heimatdörfer beigetragen. Trotz der Abnahme der politischen und sozialen Spannungen bleibt die Sicherheitslage in Timor-Leste fragil. Reisende sollten regelmäßig die lokalen Medien und ortskundige Kontaktpersonen konsultieren, um über mögliche kurzfristige Veränderungen der Sicherheitslage informiert zu sein. Demonstrationen, politische Versammlungen und größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden, da diese kurzfristig und unvorhergesehenerweise eskalieren können.
Reisende nach Timor-Leste sollten sich vor der Einreise bei der – für die konsularische Betreuung von EU-Staatsangehörige in Notfällen zuständigen – portugiesischen Botschaft in Dili (Tel. +670-7234755) bzw. beim „Security Operations Centre“ der Vereinten Nationen Mission UNMIT (Tel. +670-7230635) nach der aktuellen Sicherheitslage erkundigen und über gültige Reisedokumente verfügen, um jederzeit das Land verlassen zu können.
Außerdem wird ausdrücklich empfohlen, dass sich Deutsche, die sich – auch nur vorübergehend – in Timor-Leste aufhalten, in die Krisenvorsorgeliste der zuständigen Botschaft Jakarta eintragen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können. Zur Registrierung:
Kriminalität
Kriminalität in der Form von Taschendiebstählen (bewaffneten) Überfällen und Einbrüchen tritt landesweit, aber am häufigsten in der Hauptstadt Dili auf. In manchen Fällen zielt sie direkt auf Ausländer. Sporadisch kommt es außerdem zu Gewalttaten lokaler Banden, insbesondere in Dili und Baucau. In der Vergangenheit wurden vereinzelt auch Ausländer Opfer dieser Bandenrivalitäten. Hauptsächlich spielt sich die Bandenkriminalität in Timor-Leste jedoch innerhalb der lokalen Bevölkerung ab.
Straßenverkehr
Das Straßennetz in Timor-Leste, vor allem außerhalb Dilis, ist größtenteils in einem sehr schlechten Zustand. Insbesondere nächtliche Fahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Besondere Vorsicht ist bei Überlandfahrten während der Regenzeit angeraten, da insbesondere in den Bergregionen Aileu, Manatuto, Ainaro und Manufahi Straßen in kurzer Zeit durch Unterspülung unbefahrbar werden. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse, Taxis) sind oft überfüllt und entsprechen nicht internationalen Sicherheitsstandards.
Erdbeben
Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht mit einer eigenen Botschaft in Timor-Leste vertreten. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist die Botschaft Jakarta. In dringenden Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten an die portugiesische Botschaft in Dili wenden.
Embaixada de Portugal em Dili
Edificio Acait – Av. Presidente Nicolau Lobato
Fax: + 670-3312526
Tel: +670-3312533, +670-3312534, oder +670-3312536
E-Mail: embaixada.portugal@embpor.tp
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Einreisesichtvermerke werden bei Ankunft in Dili auf dem Internationalen Flughafen Comoro ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- USD für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt dann 30,- USD pro vier Wochen. Bei einer Einreise auf dem Landweg muss vorher ein Visum beantragt werden. Die Beantragung ist über die E-Mail-Adresse
möglich.
Vor Ausreise ist eine Ausreisesteuer in Höhe von 10,- USD zu zahlen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, gültig mind. 6 Monate ab Einreisedatum und 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig mind. 6 Monate ab Einreisedatum und 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg kann nur über Singapur, Indonesien oder Australien erfolgen. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten. Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig mind. 6 Monate ab Einreisedatum und 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus |
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Reisepass |
Ja, gültig mind. 6 Monate ab Einreisedatum und 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg kann nur über Singapur, Indonesien oder Australien erfolgen. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten. Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument. |
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgift wird gewarnt, ebenso vor Mitnahme/Transport oder Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts. Bei Rauschgiftdelikten – auch in kleinen Mengen – drohen empfindliche Strafen.
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Bei Verstößen gegen die lokalen Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit schwierigen Haftbedingungen gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung sind in Timor-Leste minimal. Die portugiesische und die australische Botschaft verfügen jeweils über einen Arzt mit kleinem Behandlungszimmer, wo eine einfache ambulante Behandlung möglich ist. Das staatliche Krankenhaus in Dili ist deutlich unterversorgt und kaum eine Hilfe in dringenden Notfällen. Besucher sollten über eine Reiseversicherung mit Rettungsmöglichkeit nach Australien oder Singapur verfügen.
Saisonal sind Denguefieber und Malaria während und nach den Regenzeiten häufig. Durchfallerkrankungen finden sich über das ganze Jahr. Japanische Enzephalitis in ländlichen Gebieten. Timor-Leste ist bisher tollwutfrei.
Empfohlene Impfungen schließen einen Schutz gegen Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Hepatitis A und B und bei entsprechender Exposition gegen Japanische Enzephalitis und Typhus ein.
Chronisch Kranke sollten erforderliche Medikamente mitführen, in den Apotheken vor Ort ist nur eine minimale Auswahl vorhanden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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