Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 24.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großem Risiko werden können.
Terrorismus
Die Sicherheitslage ist seit August 2010 deutlich angespannt. Nach dem Ausbruch von 25 Häftlingen mit islamistischem Hintergrund aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Duschanbe wurden bei einem Selbstmordattentat auf eine Polizeistation im Norden des Landes mehrere Menschen getötet oder verletzt. Auch an der Grenze zu Afghanistan kam es seitdem zu Gefechten mit Schusswechseln zwischen tadschikischen Grenztruppen und islamistischen Splittergruppen. Am 19.September 2010 wurden mehr als 40 tadschikische Soldaten von bisher unbekannten Angreifern unter Einsatz auch schwerer Waffen im Rasht-Tal getötet. Die tadschikischen Sicherheitsbehörden und das Verteidigungsministerium führen aktuell umfangreiche Maßnahmen im Bereich des Rasht-Tales und in nahe gelegenen Gebieten durch. Bereits im Jahr 2009 gab es in Duschanbe auch in unmittelbarer Nähe zu offiziellen und Regierungsgebäuden drei Bombenanschläge, bei denen vorwiegend Sachschaden entstand.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.
In den östlichen Teilen des Landes kommt es vermehrt zu Militäraktionen. Die Gebiete um das Rasht-Tal sowie der Korridor zwischen der Grenze zu Afghanistan und dem Rasht-Tal sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder.
Von Fahrten in das Rasht-Tal, in dem sich auch die Stadt Gharm befindet, wird aufgrund der oben beschriebenen Ereignisse unbedingt abgeraten. Reisen von der Hauptstadt in den Pamir und in Richtung der Stadt Chorog sollten bis auf Weiteres möglichst nicht auf dem Landweg durchgeführt werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind.
Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle eines starken Erdbebens kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.
Aufgrund aktueller Ereignisse ist jeder Reisende angehalten, sich tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und entlang Reiseroute zu informieren.
Einreisebestimmungen
Visum
Das für die Einreise nach Tadschikistan erforderliche Visum kann unter Vorlage eines Reisepasses oder Kinderausweises bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragt werden.
Die bisherige Option, ein Visum bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu erhalten, besteht nicht mehr, sofern die Anreise aus einem Land erfolgt, in dem es eine tadschikische Botschaft gibt (u.a. Deutschland, Belgien, USA). Für deutsche Staatsangehörige, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Visum direkt bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu beantragen. Hierfür sind zwei ausgefüllte Visaanträge (mit jeweils einem Passfoto versehen) in der Konsularabteilung am Flughafen einzureichen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden:
Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Diese Registrierungspflicht entsteht bei Inhabern touristischer Visa („Touristitscheskaya“) erst nach 30 Aufenthaltstagen in Tadschikistan. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung („Chukumat“) angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums.
Nach Erhalt eines tadschikischen Visums ist unbedingt zu prüfen, welche Visumkategorie erteilt wurde. Sollte trotz Beantragung kein Touristenvisum erteilt worden sein, ist der Visuminhaber verpflichtet, sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise nach Tadschikistan wie oben beschrieben zu registrieren. Sollte dies unterbleiben, drohen empfindliche Geldstrafen bei einer nachträglichen Registrierung, beziehungsweise bei der Ausreise.
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend angeraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen.
Reisedokumente
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, Visumspflicht beachten |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, Visumspflicht beachten |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Nein |
Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja, Visumspflicht beachten |
Reisepass |
Ja, Visumspflicht beachten |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, nur mit Lichtbild, Visumspflicht beachten |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, muss unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild versehen sein , Visumspflicht beachten |
Weitere Anmerkungen |
Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass es vorher bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt.
Medizinische Hinweise
Häufig auftretende Krankheit, insbesondere nach heftigen Regenfällen, ist Typhus. Wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen diese hoch fieberhafte Salmonellenerkrankung ist sorgfältige Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen). Auch bei Essen und Trinken muss auf Hygiene geachtet werden (nur abgekochtes Wasser oder heiße Getränke; nur frisch zubereitete Gerichte; kein Verzehr von rohem Gemüse und Obst, das nicht geschält werden kann). Eine Impfung gegen Typhus ist zu empfehlen, auch wenn der Impfschutz nur etwa 70 % beträgt.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte, sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Vertrauensärzten im Einzelfall, wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) und Typhus zu achten. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt, Tierkontakte).
Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände besteht außerdem ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung (insbes. Hepatitis C, TBC).
Im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Malariarisiko. Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel – z.B. Autan). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfiehlt sich nur, wenn es zu einem langfristigen Aufenthalt in diesen Regionen kommt. Eine Beratung durch einen Tropenarzt ist in diesem Fall ratsam.
Es kommen auch Milzbranderkrankungen vor.
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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