Swasiland: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 12.11.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Das Königreich Swasiland mit seinen ca. 1 Million Einwohnern gehört laut UNDP-Human Development Report zur Gruppe der Länder mit mittlerem Entwicklungsindex. Dennoch muss ein großer Teil der Bevölkerung mit weniger als 1 US-Dollar täglich auskommen.
Die Kriminalitätsrate ist deutlich niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, hat jedoch in letzter Zeit zugenommen. Von einer gegen im Land reisende Ausländer gerichteten Kriminalität ist nichts bekannt. Raubdelikte an Ausländern bei nächtlichen Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind sehr selten, aber nicht ausgeschlossen.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Swasiland gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Zweckmäßiger ist die Nutzung von Spar-, EC- oder Kreditkarten. Wenn diese den gängigen internationalen Systemen angeschlossen sind, können Geldautomaten in der Hauptstadt Mbabane und einigen anderen Städten benutzt werden. Viele Restaurants und Hotels akzeptieren eine Zahlung mit Kreditkarten.
Die Währung Swasilands (1 Lilangeni, Mehrzahl: Emalangeni) ist im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt. Emalangeni und Rand sind in Swasiland gesetzliches Zahlungsmittel. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort erheblich besser ist.
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards der meisten Anbieter können in Swasiland benutzt werden. Es lässt sich bei deutschen Anbietern in Erfahrung bringen, ob Roaming-Abkommen mit Swasiland bestehen. Allerdings ist der Empfang in vielen Gegenden Swasiland schwach oder unzureichend.
Kreditkartenkriminalität kommt vor. Bei Zahlungen sollten Kreditkarten nicht aus den Augen gelassen werden, damit die Daten nicht kopiert und missbräuchlich genutzt werden können.
Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt wegen des Zustandes vieler Straßen und des Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer erheblich höhere Risiken als in Deutschland mit sich.
Auf unbefestigten Straßen generell, besonders aber bei Dunkelheit, besteht ein hohes Unfallrisiko. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Häufig unachtsame Menschen und Tiere, besonders Kühe, halten sich regelmäßig, auch nachts und in der Dämmerung, auf für Fahrzeuge vorgesehenen Verkehrswegen auf. Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen mit großen Tieren sind in Swasiland keine Seltenheit und haben häufig ernste Folgen. Es wird daher empfohlen, nächtliche Fahrten weitgehend zu vermeiden sowie Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken anzupassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Swasiland möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Foto. Es wird sehr empfohlen, daß Kinder mit Kinderpaß bzw. Reisepaß nach Swasiland einreisen. |
Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. |
Visum
Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate. Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Generalkonsulats des Königreichs Swasiland in Berlin
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen, wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen je nach Schwere der Tat von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Swasilands sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor. Sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.
Kinderprostitution ist verboten und mit hohen Strafen bedroht.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine untere Altersbegrenzung, aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Swasiland zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Cholera (je nach Reiseart und aktueller Ausbruchssituation) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Gefahr besteht ganzjährig, verstärkt von Oktober bis März (Regenzeit, hohes Risiko landesweit), besonders im Regenwaldgebiet im Osten. Ein geringes Malariarisiko ist in Mbabane und im Hochland gegeben. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird in den vorgenannten Hochrisikogebieten dringend empfohlen. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.
Zur Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 26,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Besonders nach starken Regenfällen können auch Cholera-Fälle auftreten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Swasiland durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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