Südafrika: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonntagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer ausschließlich afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
  • Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage.
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer machen Empfehlungen für Backpacker Hostels; trotzdem ist Vorsicht geboten.Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
  • Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
  • Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
  • An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die „Townships“, in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.

Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.

Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.

Geld / Kreditkarten

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.

Mobiltelefone

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.

Reisedokumente

Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

  • einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;
  • Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
  • Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“  im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine  „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen

Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen

Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten „Reiseausweise“ können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten „Reiseausweise“. In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)“ benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)“ und Inhaber von „Reiseausweisen für Staatenlose“, sowie Inhaber von „Reisedokumenten“ unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.

Besondere Zollvorschriften

Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.  

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann – je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen – zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

HIV/ AIDS

Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres – nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria – drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht  somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen. 

Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten  Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen

Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die „Malaria tropica“, deutlich zu.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Sonnenschutz

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.

Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information des Reisenden gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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