Staatsaufbau / Innenpolitik

Staatsaufbau / Innenpolitik

Stand: März 2011

Verfassungsmäßiger Staatsaufbau

Nach Erlangung seiner Unabhängigkeit am 27. Oktober 1991 gab sich Turkmenistan am 18. Mai 1992 eine Verfassung. Die aktuelle Verfassung datiert vom 26.09.2008. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist das Parlament. Dieses besteht aus 125 Abgeordneten. Die Verfassung ist modern mit umfangreichem Grundrechtskatalog. Parteigründungen sind erlaubt. Die Umsetzung der Verfassungsgrundsätze erfolgt jedoch nur zögerlich.

Die Regierung besteht aus dem Präsidenten, der in Personalunion Regierungschef ist, sowie zehn Mitgliedern des Ministerkabinetts (Vizepremierminister).

Der Präsident hat umfassende Kompetenzen.


Zusammensetzung des Parlaments nach politischen Parteien/Richtungen

In Turkmenistan ist lediglich eine Partei, die “Demokratische Partei Turkmenistans”, zugelassen. Sie ist aus der Kommunistischen Partei der ehemaligen Turkmenischen Sozialistischen Sowjetrepublik hervorgegangen. Weitere Parteien sind bislang nicht vorhanden, jedoch von der Verfassung erlaubt. Derzeit wartet man darauf, dass sich eine zweite Partei etabliert.


Allgemeine Grundlagen, Hauptprobleme, Menschenrechtslage

Die vom ehemaligen Präsident Saparmurat Nijasow (gestorben 21.12.2006) bestimmte Politik Turkmenistans war auf die Stabilisierung des jungen Staates gerichtet („Nation building“), allerdings zu Lasten von Demokratie und Menschenrechten. Präsident Berdimuhamedow (seit 14.02.2007) hat eine Anzahl von Reformen durchgeführt, insbesondere auf dem Bildungs-, dem Agrar- und dem wirtschaftlichen Sektor.Es gibt einen „Entwicklungsplan 2030“ für das Land, mit welchem Turkmenistan modernisiert werden soll. Die Öffnung des unter Nijasow geschlossenen Landes ist auf dem Weg. Die Ideen des Präsidenten werden mit Hilfe der Regierung und der Bewegung „Galkynys“ (Erneuerung) umgesetzt. Das Hauptproblem besteht im Bildungsbereich (durch die Politik des früheren Präsidenten Nijasow fehlt eine Generation von ausgebildeten Köpfen).

Die Lage der Menschenrechte in Turkmenistan ist weiterhin unbefriedigend, obwohl sie sich seit dem Amtsantritt von Präsident Berdimuhamedow verbessert hat. Defizite bestehen insbesondere im Bereich der Versammlungs-, Meinungs- und Medienfreiheit sowie der Freizügigkeit.

Die EU hat als Kernelement ihrer EU-Zentralasienstrategie einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit Turkmenistan eingerichtet. Der Dialog fand in dritter Runde im Juni 2010 statt. Die Gespräche verliefen offen und konstruktiv.

Die Lage der Menschenrechte in Turkmenistan wurde in der Vergangenheit auch auf Ebene der VN-Gremien behandelt. In fünf Resolutionen – die letzte stammt aus dem Jahr 2005 – wurde die Lage der Menschenrechte verurteilt und die mangelnde Zusammenarbeit mit den VN-Gremien kritisiert. Im Dezember 2008 nahm Turkmenistan am neuen Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) des VN-Menschenrechtsrates teil und im März 2009 wurde ein vertrauliches Beschwerdeverfahren des VN-Menschenrechtsrats eingestellt, nachdem sich Turkmenistan ausdrücklich zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen verpflichtet hat. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit hat das Land 2009 besucht.

Turkmenistan hat am 1. Januar 2000 die Todesstrafe abgeschafft. Turkmenistan ist mehreren VN-Konventionen beigetreten. Ethnische Minderheiten werden nicht verfolgt. Flüchtlingen aus den umliegenden Ländern wurde die turkmenische Staatsangehörigkeit gewährt.

In der überwiegend (mehr als 90 Prozent) sunnitisch-muslimischen Gesellschaft besteht laut Verfassung Trennung von Religion und Staat. Die ländliche Bevölkerung praktiziert traditionell einen “Volksislam”, die städtische ist zum überwiegenden Teil nicht religiös. Radikalreligiöse Bestrebungen wie in den Nachbarländern Iran (Schiiten) und Afghanistan (Taliban), mit dem Turkmenistan eine über 800 km lange gemeinsame Grenze hat, existieren nicht.

In Turkmenistan waren ursprünglich nur zwei Religionsgemeinschaften zugelassen: Sunnitische Moslems und Russisch Orthodoxe. Seit Februar 2010 ist auch die Römisch-Katholische Gemeinde als Religionsgemeinschaft registriert und zugelassen. Schiiten (etwa 120.000) sind nicht registriert, ihre Religionsausübung wird jedoch toleriert. Missionierungsversuche von Religionsgemeinschaften werden häufig unterbunden.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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