Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 05.10.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Der Ausnahmezustand, der der Regierung weitreichende Befugnisse gibt, besteht fort. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist weiter unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe

Sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas sind bereisbar.

Für Reisen in die nördlichen Distrikte Jaffna, Kilinochi und Mullaitivu, in denen weiterhin hohe Militärkonzentration herrscht und Entminungsmaßnahmen stattfinden, ist zwingend eine Genehmigung des srilankischen Verteidigungsministeriums in Colombo erforderlich. Von Reisen dorthin wird abgeraten.

Der Wilpattu-Nationalpark kann wieder bereist werden.

Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit einer verstärken Militärpräsenz sowie Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Auch gibt es Berichte über eine andauernde Präsenz paramilitärischer Gruppen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich langsam wieder eine touristische Infrastruktur.

Reisen in das Hinterland im Osten sind hingegen noch sehr erschwerlich. Hier kann auch ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.

Reisen über Land

Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.

Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.

Allgemeine Reiseinformationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.

In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten. Geldautomaten, die deutsche EC-Karten akzeptieren, sind weit verbreitet.

Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

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Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber es wird dennoch Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte

Weitere Anmerkungen

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Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo erteilt.

Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen e-mail:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Besondere Zollvorschriften

Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

Einfuhr von Haustieren

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000,  Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

Medizinische Hinweise

Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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