Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 15.02.2010
Aktueller Hinweis
Am 26. Januar 2010 fanden Präsidentschaftswahlen statt. Im Nachgang ist es zu vereinzelten gewalttätigen Zwischenfällen gekommen. Die unterlegenen Oppositionsparteien haben weitere Protestveranstaltungen angekündigt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Mai 2009 endete der fast 30 Jahre währende Bürgerkrieg.
Seither haben sich keine weiteren Terroranschläge ereignet. Gleichwohl können diese für die Zukunft, wie auch in anderen Ländern, nicht ausgeschlossen werden. Die srilankische Regierung hält den Ausnahmezustand weiter aufrecht.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Botschaft einzutragen Link:
Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile
Die Gebiete nördlich der A12, in denen weiterhin hohe Militärkonzentration herrscht, sind in weiten Bereichen vermint und für touristische Reisen nicht zugänglich.
Von Reisen in diese Gebiete sowie in die Ostprovinzen (Bezirke Trincomalee, Batticaloa und Ampara), in denen sich weiterhin paramilitärische Gruppen aufhalten, wird abgeraten
Reisen in den Yala-Nationalpark (ausschließlich Block 1) sowie auf der A4 von Monaragala nach Arugam Bay sind hingegen möglich.
Hauptstadt Colombo und übrige Landesteile
Während des Bürgerkriegs war auch die Hauptstadt Colombo mehrfach von Anschlägen betroffen. Ziel waren insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und militärische Einrichtungen. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist weiter unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollten unbedingt befolgt werden
Die Straße von Colombo zum internationalen Flughafen wird gelegentlich ohne Vorwarnung für bis zu einer Stunde gesperrt. Vor der Abreise sollten Reisende daher einen erhöhten Zeitpuffer einkalkulieren.
Reisen in die von Touristen bevorzugten Reiseziele
- an der Küste im Südwesten und Süden (u.a. Bentota, Beruwela, Hikkaduwa, Galle, Tangalle),
- im „Kulturdreieck“ (u.a. Sigriya, Polonnaruwa, Anuradhapura, Dambulla, Mihintale),
- sowie im südlichen Landesinnern (u.a. Kandy, Teehochland) sind möglich.
Reisen über Land
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
Reisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, aber es wird dennoch Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte |
Weitere Anmerkungen: |
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Visum
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo erteilt.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen e-mail:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.
Einfuhr von Haustieren
Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).
Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
Medizinische Hinweise
Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.
Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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