Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 01.10.2009

Aktuelle Hinweise

Die allgemeine Situation in Simbabwe hat sich seit Antritt der neuen Koalitionsregierung deutlich entspannt. Das Warenangebot hat sich in den letzten Monaten spürbar verbessert, dies gilt auch für die Versorgung mit Treibstoff. Mit dem Wegfall der einstigen Landeswährung hat auch die Hyperinflation aufgehört. Generell akzeptierte Zahlungsmittel sind nunmehr in erster Linie der US-Dollar und der südafrikanische Rand, in Einzelfällen auch andere Fremdwährungen. Reisen nach Simbabwe sind somit grundsätzlich möglich, allerdings muss weiterhin von Einschränkungen ausgegangen werden.

In einzelnen Landesteilen ist es gerade in jüngster Zeit wieder zu Farmbesetzungen gekommen, in Einzelfällen auch unter Gewaltanwendung.

Ausländer sollten die unmittelbare Umgebung von Demonstrationen sofort verlassen und nicht fotografieren. Auch dürfen Ausländer ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch das allgemeine Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Situation

Simbabwe leidet weiter unter einer tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Krise. Mit Antritt der Koalitionsregierung Mitte Februar 2009 konnte der Abwärtstrend in einigen wichtigen Bereichen (Gesundheit, Bildung, Inflation) immerhin gestoppt werden. Insgesamt gibt es vermehrt Anzeichen, dass der neuen Regierung ein genereller Umschwung gelingen könnte. Bis zu einer Rückkehr zu stabiler Aufwärtsbewegung ist es allerdings noch ein weiter und mühsamer Weg.

Die Versorgungslage mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist flächendeckend weiterhin nicht gesichert. Die Einführung des US-Dollars als generellem Zahlungsmittel hat zu einer spürbaren Verbesserung der Telekommunikation geführt.

Sein repressives Image hat Simbabwe bislang noch nicht überwinden können. Es gibt weiterhin politische Gefangene, die Zustände in den Haftanstalten sind katastrophal und die illegalen Farmbesetzungen konnten noch nicht gestoppt werden.

In Notfällen ist von den Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.

Kriminalität

Bei Reisen nach Simbabwe muss berücksichtigt werden, dass die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu einem deutlichen Anstieg der Kriminalität geführt hat. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab“-Überfälle zu verzeichnen.

Im Auto sollten daher die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen, Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit nicht unternommen werden. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.

In jüngster Zeit werden vermehrt Einbruchdiebstähle und bewaffnete Raubüberfälle in den wohlhabenderen Wohngebieten aller Städte gemeldet. Auch die Anwendung von Gewalt sowie der Einsatz von Schusswaffen, ein in Simbabwe bisher unübliches Phänomen, nimmt zu.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Den ehemaligen Charme eines angenehmen Touristen- und Reiselandes mit guter Infrastruktur hat Simbabwe fast vollständig eingebüßt. Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten „über Land“ verzichtet werden.

Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Wer im Mietwagen unterwegs ist, sollte wissen, dass vor allem in Harare einige Fälle bekannt geworden sind, bei denen Diebe Autoreifen angestochen haben um, während der Fahrer den Reifen wechselt, Taschen aus dem Auto zu entwenden. Äußerste Achtsamkeit ist geboten. Am besten lässt man den Reifenwechsel bei einer Tankstelle durchführen. Es empfiehlt sich auch, bei Anmietung eine möglichst gute Versicherung abzuschließen, da man sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen haften muss.

Planen Sie mit dem eigenen oder einem Mietwagen durch das Land zu fahren, sollten Sie sich unbedingt vorher über die Versorgungslage mit Treibstoff informieren. Simbabwe leidet unter erheblichem Treibstoffmangel. Diesel und Benzin sind, wenn überhaupt, nur auf dem Schwarzmarkt erhältlich. So genannte Treibstoffcoupons werden zu täglich steigenden Preisen illegal gehandelt.

Vor Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird gewarnt. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.

Taxen gibt es vor allem von den großen Hotels aus. Man kann aber auch per Telefon ein Taxi rufen. Grundsätzlich sind die Fahrzeuge mit Taxametern ausgestattet, die aber in den meisten Fällen nicht funktionieren. Man sollte einen pauschalen Preis aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt.

Allgemeine Reiseinformationen

Simbabwe liegt am Rande des Tropengürtels im Südosten Afrikas und umfasst ein Staatsgebiet von rund 390.000 qkm. Von Mai bis Oktober herrscht ein gemäßigtes, fast mediterranes Wetter mit warmen Tagen, kühlen Nächten und absoluter Trockenheit. Zwischen November und April kommt es zu Regenfällen, die in den höher gelegenen Gebieten stärker ausfallen als im übrigen Land (1000 – 1400 mm im Jahr). Tagsüber steigen die Temperaturen bis über 30°C. In den Wintermonaten Juni und Juli ist es abends und nachts empfindlich kalt, in den Hochlagen kann es sogar zu Nachtfrost kommen.

Die besten Reisemonate sind April und Mai oder August bis Oktober.

Geld, Devisen, Tausch

Nachdem zwischenzeitlich der Simbabwe-Dollar aufgrund der Hyperinflation und mangels Kaufkraft vom Markt verschwunden ist, werden alle Dienstleistungen und Produkte bar in Devisen bezahlt. An erster Stelle wird der US-Dollar und der südafrikanische Rand gehandelt. Da es für beide Währungen kaum Münzen gibt, werden die Rechnungen entsprechend auf- oder abgerundet. Reisende sollten daher für ihren Aufenthalt die entsprechende Bargeldmenge mitbringen. Das Mitführen größerer Bargeldmengen erhöht aber das Diebstahlsrisiko. Es wird daher geraten, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren. Erfahrungen  über den Einsatz von Kreditkarten liegen gegenwärtig nicht vor.

Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union“ Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue. In Deutschland arbeitet „Western Union“ mit der „Reisebank“ zusammen, die auf den Bahnhöfen in allen größeren Städten zu finden ist.

Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten „Zimbabwe House“ oder auch „State House“ auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Darauf sollte unbedingt geachtet werden!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe ein Visum. Dieses wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls sowie an den Grenzübergängen erteilt. Hierbei ist eine Gebühr von USD 30,– (eine Einreise) bzw. USD 45,– ( zwei Einreisen) in Devisen bar zu entrichten. Ein 6 Monate gültiges Visum mit mehreren Einreisen kostet USD 55,–. Inhaber von deutschen Diplomaten- und Dienstpässen erhalten das Visum ebenfalls an der Grenze gebührenfrei.

Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) benötigt. Beides ist beim Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. zu erhalten. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.

Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Nein

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben.

 

Besondere Zollvorschriften

Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.

Die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition ist erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis ( „Temporary Import Permit“) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, VIPs und sicherheitsrelevanter öffentlicher Gebäude ist nicht gestattet.

Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe  Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Wegen der noch nicht erfolgten Entwarnung bezüglich des landesweiten Choleraausbruchs vor wenigen Monaten kann eine Choleraimpfung für Risikoreisende (z.B. Entwicklungshelfer bei Einsätzen in bekannten Choleragebiete oder in sozialen oder medizinischen Einrichtungen) sinnvoll sein.

Malaria

Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital) und Osten/Südosten (Grenze Mosambik und Südafrika, Viktoriafälle). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen.

Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/Aids

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

In den ländlichen Gebieten Simbabwes (insbes. Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba) ist Cholera v. a. während der Regenzeiten zwischen November und März endemisch. Die im September 2008 ausgebrochene Choleraepidemie mit knapp 100.000 Erkrankten, von denen 4.200 verstorben sind, ist mittlerweile unter Kontrolle. Es bestehen jedoch weiterhin massive Hygieneprobleme im gesamten Land. Seit Ende 2007 haben die Bewohner häufig kein fließendes Wasser mehr. Die Folgen sind ein Mangel an sauberem Trinkwasser, einhergehend mit der Zunahme von Durchfallerkrankungen – auch der Cholera. Die diesbezügliche Versorgungslage ist in den Krankenhäusern, v. a. im ländlichen Bereich, bei hohem Patientenaufkommen oft völlig unzureichend.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im Norden des Landes (v. a. im Karibabecken) kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist, gerade vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes, mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Aufgrund der sich verschlechternden medizinischen Versorgung in den staatlichen Krankenhäusern und mangelhafter Ausstattung der Apotheken mit Medikamenten sollten Reisende eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen. Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden Die Aufnahme in private wie auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine notwendige Behandlung am Ort wird zudem empfohlen, vor Antritt der Reise eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug einschließt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC