Sierra Leone: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 19.11.2009

Sicherheitshinweis

Für Sierra Leone besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Reisen außerhalb Freetowns – vor allem in die größeren Städte Bo, Kenema, Makeni und über die Grenze bei Kambia nach Guinea – sind möglich. Reisen in das Landesinnere sollten wegen der während des Bürgerkrieges weitgehend zerstörten Infrastruktur nur nach sorgfältiger Planung und wenn möglich in Absprache mit einer der vielen in Sierra Leone vertretenen Hilfsorganisationen erfolgen – dies gilt insbesondere für die Regenzeit von Mai bis November.

Auch wenn der Wiederaufbau des Landes deutlich voranschreitet, sind die Auswirkungen des Bürgerkrieges immer noch allgegenwärtig. Das rohstoffreiche Land (Diamanten, Bauxit, Rutil) gehört heute zu den ärmsten Ländern der Welt. Weitgehend zerstört ist auch die touristische Infrastruktur an den landschaftlich schönen Stränden außerhalb Freetowns. In Sierra Leone lebende Ausländer sind überwiegend für humanitäre Hilfsorganisationen, in der Entwicklungszusammenarbeit oder im Auftrag kirchlicher und privater Entsendeorganisationen tätig.

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten sind nicht verbreitet und werden auch in den größeren Hotels selten akzeptiert. Bargeldumtausch ist in den großen Hotels an der Rezeption möglich. Ansonsten kann Bargeld in den Banken und Wechselstuben in der Innenstadt umgetauscht werden.

Es können USD, britische Pfund und Euro umgetauscht werden, wobei die Mitnahme von USD vorzuziehen ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Sierra Leone. Die Verlängerung im Lande ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Visum muss rechtzeitig vor der Reise bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente  Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen:

 

Reisedokumente  Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Reisepass

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig

Weitere Anmerkungen:

 

Für die Einreise ist ein Impfpass mit Gelbfieberimpfung erforderlich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Homosexualität wird in Sierra Leone strafrechtlich nicht verfolgt, aber in vielen Teilen der Bevölkerung abgelehnt und als Verstoß gegen traditionelle Normen und Werte betrachtet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Sierra Leone ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben. (siehe http://www.who.int/ith/countries/en/index.html ). Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Jährlich werden Verdachtsfälle, in Abständen auch regionale Ausbrüche gemeldet. In Einzelfällen konnte die Verdachtsdiagnose durch Laboruntersuchungen bestätigt werden.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Sierra Leone. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Sierra Leone!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

48.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen wurden für 2005 geschätzt. 1,6 % der erwachsenen Bevölkerung und etwas über 8 % der getrennt lebenden Frauen galten als HIV-infiziert, im Jahr 1995 auch ca. 27 % der Prostituierten (keine aktuellen Daten vorhanden, gegenwärtig wahrscheinlich jedoch höher). Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Lassa-Fieber

In Sierra Leone ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 2006/2007 wurden bis ca. 50 Erkrankungen pro Jahr bestätigt. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Es besteht ein ausgeprägter Mangel an Fachärzten. Die ärztliche Versorgung in Freetown ist gegenwärtig sehr begrenzt. Die Ärzte sprechen in der Regel Englisch. Allerdings gibt es in Freetown einige deutschsprachige Allgemeinmediziner und Fachärzte.

Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall kommen ein Krankenhaus einer Nichtregierungsorganisation und eine Privatklinik in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine gut ausgestattete Hausapotheke ist erforderlich, insbesondere für Personen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Es gibt in Freetown nur wenige Apotheken, die akzeptabel sind. Sie führen ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente u.a. europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Die wenigen Reisenden, die nach Sierra Leone kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sierra Leone durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.:  oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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