Seychellen: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 08.06.2010

Aktueller Hinweis

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.

Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter dringend empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Die Seychellische Rupie ist seit September 2008 frei konvertierbar. Alle Zahlungen auf den Seychellen können demnach in dieser Währung getätigt werden.

Gängige Kreditkarten und Reiseschecks werden weithin akzeptiert. Bargeld wird an Automaten nur in Landeswährung ausgezahlt.

Reiseschecks können auch in Hotels gewechselt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum / Reisedokumente

Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Sie kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden.

Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt. Das Einreisedokument muss mindestens für die Reisedauer gültig sein.

Der deutsche Kinderausweis/-reisepass, jeweils mit Lichtbild,  wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend.

Rückflugnachweis

Die Vorlage eines Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn Reisende auf die Seychellen fliegen und von dort mit einer Segelcharter die Inseln verlassen wollen und nicht dorthin zurückkehren.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (darunter auch Reizgas, Messer, Schlagringe, pyrotechnische Artikel usw.) ist nur nach vorheriger Ausstellung einer Einfuhrerlaubnis der dafür zuständigen Behörden zugelassen. Dies gilt auch für die Einfuhr von Drogen und medizinischen Präparaten sowie unbearbeiteter Lebensmittel, von Obst, Gemüse, Blumen, Pflanzen, Pflanzensamen und Ähnlichem. Die Einfuhr von pornographischem Material in jeglicher Form ist streng verboten.

Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Betrag von RS 100,00 ein- bzw. ausgeführt werden.

Einfuhrhöchstmengen bei mengenmäßig beschränkten Waren:

Alkohol:   2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein;

Parfüm:   200 ml

Tabak:    200 Zigaretten oder 250 g Tabak

Dennoch notwendige Zollzahlungen sind immer in bar zu entrichten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Auf Drogendelikte stehen mindestens 3 Jahre Gefängnis.

Für das Hauptquartier der seychellischen Armee (“Army Head Quarters”) gilt Fotografierverbot.

Devisenvergehen werden mit Geldstrafe ab RS 10.000 und/oder Haftstrafe (bis zu 2 Jahren) geahndet.

Medizinische Hinweise

Impfungen

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. afrikanisches Festland) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe  

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Typhus und Hepatitis B empfohlen.

Malaria

Die Seychellen sind malariafrei.

HIV/ AIDS

Insgesamt sind die Zahlen für HIV/AIDS zunehmend, bei allerdings vergleichsweise niedriger Prävalenz (ca. 0,2% in 1998). Genaue Zahlen für Risikogruppen existieren nicht).

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, Vorsicht bei Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Chikungunya-Fieber

Ende 2005 bis Mitte 2006 ist es im Gebiet des westlichen Indischen Ozeans zu einer epidemieartigen Häufung von Chikungunya Fieber gekommen. Diese fieberhafte Viruserkrankung wird von Mücken und nicht von Mensch-zu-Mensch übertragen. Sie kann zu lange persistierenden Knochen- und Gelenkschmerzen in der Regel ohne tödlichen Ausgang führen. Nach zwischenzeitlichem Abklingen dieser Chikungunya-Epidemie sind mit Beginn der Regenzeit wieder Einzelfälle zu beobachten. Reisende sollten besondere Aufmerksamkeit auf den Schutz vor Mückenstichen (abends lange Kleidung, Repellentien, imprägnierte Moskitonetze etc.) als einzige prophylaktische Maßnahme legen.

Dengue-Fieber

Dengue, eine von Stechmücken übertragene, virale, fiebrige Erkrankung existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung gibt es nicht.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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