Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 30.12.2009

Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; auch im November/Dezember 2009 kam es zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität

Senegal gehört zum Aktionsradius von Terrorgruppen. Es bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird dringend abgeraten. Übernachtungen im Freien, Fahrten im Dunkeln oder Einzelreisen sollten vermieden werden.

Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance geht die senegalesische Armee weiter gegen Rebellengruppen des MFDC vor. Schauplatz waren nach Vertreibung von Rebellengruppen aus dem Grenzgebiet zu Guinea-Bissau zuletzt Gebiete entlang der Grenze zu Gambia. Zudem bestehen in der Region Casamance erhebliche Gefahren durch Minenfelder.

Auf Überlandstraßen kam es in jüngster Zeit zu bewaffneten Überfällen, bei denen auch Tote und Verletzte zu beklagen waren.

Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten gegenwärtig als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor.

Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der „Transgambienne“, die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird jedoch abgeraten. Auch die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden. Dort besteht abseits der großen Durchgangsstraßen teilweise Minengefahr. Nachtfahrten über Land sollten gemieden werden.

Von nächtlichen Aufenthalten oder Autofahrten (vor allem ohne Begleitung) am Strand zwischen Lac Rose und St. Louis wird dringend abgeraten.

Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar – nicht nur im Zentrum, sondern beispielsweise auch an den Stränden –  sowie anderen Städten des Senegal zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen kommen. Immer häufiger werden gewalttätige Überfälle registriert. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Es wird empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen, einige benachteiligte Vororte von Dakar sollten dann gemieden werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Trotz der bemerkenswerten – politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.

Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.

Geld/ Kreditkarten

Währung ist der Franc CFA, der aufgrund seiner festen Parität zum französischen Franc in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen:

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja

Weitere Anmerkungen:

 

Visum

Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca.  1.500,- Euro)  ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA  500.000,- (ca.  750,-  Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise  vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

Die bisherigen Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen sind von den senegalesischen Zollbehörden Ende 2008 außer Kraft gesetzt worden. Genaue Neuregelungen stehen bisher aus. ( Siehe Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ auf der Internetseite der Botschaft Dakar unter www.dakar.diplo.de

Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit hohen Haft- und/oder Bußgeldstrafen, auch gegenüber Europäern, geahndet. Dieses Gesetz kam in den vergangenen Monaten vermehrt zur Anwendung. Selbst in touristischen Gebieten (Dakar, Saly, Petite Côte), in denen vor einiger Zeit noch von einer gewissen Toleranz vor allem gegenüber Ausländern ausgegangen werden konnte, kam es 2008 zu Verhaftungen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, (www.who.int/ith/countries/en/index.html), die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach Impfstoff Typen A,C,W und Y).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle und ein Ausbruch von 134 Gelbfiebererkrankungen (2002) bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 70 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

61.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen wurden 2005 für Senegal gemeldet. 2005 waren 0,9 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 27 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit zwischen mehreren hundert bis tausend Fällen pro Jahr auf. Im Jahr 2005 kann es zu einem sehr großen Ausbruch von über einunddreißigtausend Erkrankungen. Betroffen ist besonders die Region Touba.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Eine deutsch sprechende Allgemeinmedizinerin praktiziert in Dakar.

Für planbare Operationen ist Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen das Hôpital Prinicpal de Dakar und einzelne Privatkliniken in Dakar in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht unbedingt notwendig, es sei denn, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

Touristen, die in den Senegal kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig im Senegal aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Senegal, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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