Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 20.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Bei Urlaubsreisen in die Schweiz erfolgt eine polizeiliche Anmeldung durch das Hotel oder die Pension, in der der Reisende unterkommt. Bei Einreise mit dem Pkw ist darauf zu achten, dass auch in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich ist. Informationen hierzu findet man unter www.kfz-auskunft.de oder www.swissinfo.org.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nur Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Weitere Anmerkungen

Inhaber einer deutschen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich seit dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz visumsfrei aufhalten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind auch:

  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt;
  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Staatenlose gemäß Übereinkunft von New York vom 28. September 1954, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt;
  • Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.

Weitere Informationen unter:  (Visa – Einreise – Zoll anklicken!) sowie unter

Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Migration unter  einsehen.

Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Außerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Zum Reisegut gehört auch der Reiseproviant. Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak (gelten nur für Personen von über 17 Jahren):

  • Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Pfeifentabak 250 Gramm,
  • alkoholische Getränke:
    – bis 15%Vol. zwei Liter 
    – über 15% Vol. ein Liter

Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter www.eda.admin.ch (Reisehinweise – Reiselinks – Zollinformationen – Schweizerische Einfuhrbestimmungen für Souvenirs und andere im Ausland gekaufte Waren)

Medizinische Hinweise

Impfschutz

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Krankenversicherung

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 01.06.2004 ersetzt die EHIC schrittweise das bisherige Formular E 111. Anmerkung: in der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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