Schutz der EU-Außengrenzen – Europäische Grenzschutzagentur (FRONTEX)
Schutz der EU-Außengrenzen – Europäische Grenzschutzagentur (FRONTEX)
Der Schutz der EU-Außengrenzen liegt grundsätzlich in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Die intensive Zusammenarbeit der nationalen Grenzpolizeien ist aber für einen effektiven Schutz der Außengrenzen unter Achtung der einschlägigen menschen-, flüchtlings- und seerechtlichen Normen von großer Bedeutung.
Um die europäische Solidarität für den Schutz der Außengrenzen entsprechend – gerade auch vor dem Hintergrund des Wegfalls der Binnengrenzen – gemeinsam zu organisieren, haben sich die Mitgliedstaaten im Haager Programm auf die Einrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex verständigt. Am 3. Oktober 2005 nahm FRONTEX ihre Tätigkeit in Warschau auf. Zu den wesentlichen Tätigkeitsbereichen von FRONTEX gehören zum Beispiel die Koordinierung der Zusammenarbeit der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten beim Schutz der Außengrenzen, das Erstellen von Risikoanalyseberichten, die Durchführung gemeinsamer Aktionen, Schulungsmaßnahmen und der Austausch von Verbindungsbeamten.
Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 wurde sogenannte Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke eingerichtet. Diese Teams können nun durch FRONTEX auf Anforderung eines Mitgliedstaates, der durch illegale Migration besonderem Druck ausgesetzt ist und die aktuelle Situation nicht sofort mit eigenen Mitteln bewältigen kann, eingesetzt werden. Die „Leitlinien für Frontex-Operationen auf See“ wurden im April 2010 verabschiedet. Die verbindlichen Leitlinien sollen künftig Klarheit und Vorhersehbarkeit im Hinblick auf die Anwendung des geltenden internationalen Rechts bei Einsatzmaßnahmen auf See unter der Ägide von Frontex gewährleisten.
Stand 09.12.2010