Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 12.03.2011
(Unverändert gültig seit: 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

 

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45  MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.

Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.

 


Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Samoa besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


Allgemeine Reiseinformationen

In Samoa gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Alle Deutsche, die nach Samoa reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Hausanschrift:    
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland

Postanschrift:  
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland

Tel.: 0064-(4) 47 36 063
Fax.: 0064-(4) 47 36 069
Internet:
Email:

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Apia / Samoa um Unterstützung gebeten werden.

Adresse:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr Arne Schreiber
Lagoon Computers Ltd.
P.O. Box 1620
Papauta
Apia
Western Samoa
Tel.: 00685- 25607
Fax: 00685- 25608
E-Mail: germanconsul.samoa@gmail.com

Samoa hat einen Honorarkonsul in der Bundesrepublik Deutschland:

Adresse:
Herr Dr. Ascan Silvester Pinckernelle
Oderfelder Str. 23
20149 Hamburg
Tel.: 040-47 40 75
Fax: 040-48 06 2422
E-Mail: notarpost@freenet.de

Anfragen können außerdem an die samoanische Botschaft in Brüssel /Belgien gerichtet werden.

Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa
123, av. F. Roosevelt – bte. 14
1050 Brüssel
Belgien

Tel.: 00 32-2 /66 08 454
Fax.: 00 32-2 /67 50 336
Email:

Geld/Kreditkarten

Währung in Samoa ist der Samoa Tala.

Bankautomaten sind in städtischen Gebieten vorhanden. Eine Übersicht über die Standorte der Geldautomaten findet sich unter www.anz.com/samoa. Reiseschecks können in der ANZ Bank, Westpac Bank und der Bank von Samoa eingelöst werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Samoa Tourist Authority abrufbar unter


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Pässe müssen noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche  
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen Pässe müssen noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen ist nicht erforderlich. Reisende erhalten bei Vorlage eines bestätigten Rück- oder Weiterflugtickets bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von 60 Tagen. Personen, die beabsichtigen, länger als 60 Tage in Samoa zu bleiben, benötigen ein Visum, das vor Einreise bei der samoanischen Botschaft in Brüssel zu beantragen ist.

Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren beziehungsweise 250 Gramm Tabak und 1 Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden. Schusswaffen, rezeptpflichtige Medikamente und pornografische Publikationen dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.


Medizinische Hinweise

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr unter anderem für Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis und Wurmerkrankungen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken ist daher entsprechende Vorsicht geboten.

Auch Denguefieber und Filariose treten gelegentlich auf. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze etc. wird empfohlen.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.

Die ärztliche Grundversorgung ist neben dem Krankenhaus in Apia durch Privatkliniken, Gesundheitszentren und Zahnärzte gewährleistet.

Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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