Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.07.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden.
Kriminalität
Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Geldversorgung
Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen. Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt möglich.
Einreisebestimmungen
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) beträgt für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde, insbesondere bei „Multiple Entry Visa“.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel).
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
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Personalausweis |
NEIN |
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Vorläufiger Personalausweis |
NEIN |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
JA, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto), gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
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Reisepass |
JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
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Personalausweis |
NEIN |
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Vorläufiger Personalausweis |
NEIN |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Laut Auskunft der sambischen Behörden JA, bis zum Alter von 6 Jahren. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen. |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen. |
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Weitere Anmerkungen |
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. In den meisten Fällen wird die Gebühr bereits mit dem Flugpreis eingezogen (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben). Soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen (siehe auch Einreisebestimungen).
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen.
Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.
Seit dem 28.05.2008 ist das Rauchen an öffentlichen Orten gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von maximal umgerechnet ca. 75,- Euro und / oder Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet. Es bestehen noch keine Erfahrungen, inwieweit dieses neue Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.
Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.
Medizinische Hinweise
Masernausbruch
In Lusaka (85 % der Fälle) sowie einigen Distrikten in Chama, Chibombo, Lundazi und Nyimba sind bislang ca. 3000 Masernfälle aufgetreten.
Ein fehlender Impfschutz kann jederzeit nachgeholt werden. Bitte beachten: Entweder zeitgleich mit anderen Lebendimpfungen (Gelbfieber) oder in einem Abstand zu diesen von vier Wochen.
1. Ungeimpfte: Einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-Kombi-Impfstoff (Masern, Mumps, Röteln)
2. Ungeimpfte mit Kontakt zu an Masern Erkrankten: Möglichst innerhalb von drei Tagen nach Exposition: Einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-KombiImpfstoff.
Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Für den Westen des Landes wird eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen nicht vorgeschriebene Impfungen trotzdem verlangt werden. Das kann z.B. die Gelbfieber-Impfung von allen Reisenden oder auch die Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet sein!
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Luangwa-Tal). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Nach starken Regenfällen treten immer wieder Cholera-Fälle auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Dengue ist eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung; die Risiken bestehen landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lujo-Virus
Wissenschaftler vom CDC-Atlanta haben ein neues tödliches Virus identifiziert, das dem Ebolavirus sehr ähnelt. Nach seinem Auftreten in Lusaka und Johannesburg wird es LUJO-Virus genannt. Die Infektion ereignete sich bereits im September 2008. Von den fünf Infizierten starben vier Patienten. Die Symptome der Infektion sind diffuse Blutungen, Fieber, Kreislaufversagen/ Schock, Koma und schließlich Multiorganversagen. Die Übertragung erfolgt wie bei Hepatitis B oder HIV durch den Austausch von Körperflüssigkeiten. Das Risiko für Reisende ist derzeit vernachlässigbar.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden – manchmal mit Todesfolge – bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor. Befolgen Sie folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, ist es wichtig, diese in ihrer Originalverpackung zu belassen und die ärztliche Verschreibung in englischer Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung mit sich zu führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht, sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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