Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 10.08.2010
Aktuelle Hinweise
Die Parlamentswahlen auf den Salomonen am 4. August 2010 sind friedlich verlaufen. Bis alle Stimmen ausgezählt sind, die Abgeordneten feststehen und eine Regierung gebildet ist, können noch einige Wochen vergehen. In diesem Zeitraum und ggf. auch nach Regierungsbildung muss mit Spannungen zwischen rivalisierenden Gruppen gerechnet werden. Es wird empfohlen, sich von politischen Kundgebungen, Demonstrationen und ähnlichen Versammlungen fernzuhalten. Auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Zwischenfällen kommen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte unter australischer Führung („RAMSI“) hat die Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Insbesondere in der Hauptstadt Honiara kann es jedoch vereinzelt zu politischen Spannungen kommen. Besuchern wird geraten, Versammlungen zu meiden, da die Möglichkeit gewalttätiger Unruhen besteht. Der Wiederaufbau einer verlässlichen staatlichen Verwaltung nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Zerrüttung ist eine langfristige Aufgabe. Dies gilt auch für die Reorganisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann.
Kriminalität
Auf den Inseln Guadalcanal (einschließlich der Hauptstadt Honiara) und Malaita besteht Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen. Es wird dazu geraten, insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit von Spaziergängen und Radtouren abzusehen.
Allgemeine Reiseinformationen
Alle Deutschen, die auf die Salomonen reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit auf den Salomonen leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
Auf den Salomonen gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra /Australien.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: (0061 2) 6270 1911
Fax: (0061 2) 6270 1951
E-Mail:info@canberra.diplo.de
Internet:
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Herr Gerald Stenzel
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
c/o Tradco Shipping Ltd
City Centre Building, Medana Avenue
P.O. Box 114
Honiara
Salomonen
Tel.: 00677-2 14 02 (Büro)
00677-2 03 63 (privat)
Fax: 00677-2 38 87
E-Mail: tradco@solomon.com.sb
Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.
Adresse:
Botschaft der Salomonen
Avenue Edouard Lacomble, 17
1040 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-732 70 85
Fax: 0032-2-732 68 85
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.
Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD). 1 SBD entspricht derzeit etwa 0,11 EUR.
Naturkatastrophen
Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt weit unter dem europäischer Staaten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise |
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Vorläufiger Reisepass |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise |
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Reisepass |
Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
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Weitere Anmerkungen |
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich, das bei Einreise am Flughafen unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets beantragt werden kann. Das Visum wird für 3 Monate erteilt, kann aber verlängert werden. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak und 2 Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.
Besucher sollten sich mit den salomonischen Zollbehörden oder der salomonischen Botschaft in Brüssel in Verbindung setzen, soweit andere Güter ein- oder ausgeführt werden sollen. Ausfuhrverbote können sich insbesondere aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale, historische Kulturgüter) ergeben. Die Ausfuhr jeglicher Militärrelikte ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.
Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material ist nicht erlaubt und kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland.
Die Salomonen haben eine der höchsten Malaria-Infektionsraten der Welt. Daneben besteht Typhus- und Hepatitis A-Gefahr. In letzter Zeit wurde zudem von Fällen von Dengue-Fieber berichtet. HIV/AIDS ist ebenfalls ein Problem. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen, vor allem Malaria, sollte bereits mehrere Wochen vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Dekompressionskammern befinden sich in Australien und Neuseeland.
Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien oder Neuseeland erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Daher sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (einschl. Rückholung) abgeschlossen werden. Mit dem Versicherer ist auch zu klären, ob Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort abgedeckt werden und ob der Versicherte für Rechnungen in Vorlage treten muss.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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