Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.12.2009
Aktuelle Hinweise
Das nach einem Massenmord, dem mindestens 57 Menschen zum Opfer gefallen sind, verhängte Kriegrecht in der Provinz Maguindanao im Westen von Mindanao ist am 12. Dezember 2009 aufgehoben worden. Maguindanao ist ein Teil der Region ARMM, für die insgesamt von Reisen dringend abgeraten wird.
In der Provinz Agusan del Sur ging am 12. Dezember 2009 die Geiselnahme von über 50 Personen unblutig zu Ende. Von Reisen in die Provinz Agusan del Sur, die nicht zu den erschlossenen Touristenregionen der Philippinen zählt, wird dennoch bis auf Weiteres abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Von Reisen nach Mindanao (insbesondere in die Regionen ARMM und XII sowie nach Zamboanga City, Zamboanga Sibugay, Zamboanga del Sur und Lanao del Norte) sowie von Aufenthalten auf Basilan und den Inseln des Sulu-Archipels wird dringend abgeraten. Das Gleiche gilt bis auf Weiteres für jede Art von Überlandtransfers in ganz Mindanao.
Auf den Philippinen muss auch weiterhin mit Anschlägen islamistischer Terroristen gerechnet werden. Die Gefahr ist in Mindanao besonders hoch. Dort kommt es immer wieder zu Bombenexplosionen. Ziele sind insbesondere öffentliche Plätze (Märkte) und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Mehrzahl der Anschläge wird von Extremisten durchgeführt, die entweder der terroristischen „Abu Sayyaf Gruppe (ASG)“ zuzurechnen sind oder im weiteren Sinne der „Moro Islamic Liberation Front (MILF)“, auch wenn sich die Führung der MILF vom Terrorismus klar distanziert hat.
Im August 2008 kam es in Zentral-Mindanao zu heftigen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungseinheiten und muslimischen Kampfeinheiten. Die Kampfhandlungen fanden vorwiegend in den Provinzen Nord-Cotabato, Lanao del Norte, Lanao del Sur sowie Maguindanao statt. Ende Juli 2009 verkündeten Regierung und MILF die Wiederaufnahme von Gesprächen und die Einstellung bewaffneter Maßnahmen. Bewaffnete Auseinandersetzungen in den muslimischen Siedlungsgebieten sind seither deutlich zurückgegangen; die Gefahr eines Wiederaufflackerns ist jedoch jederzeit gegeben.
Die Zahl der Entführungsfälle hat in jüngster Zeit zugenommen. Im Januar 2009 wurden drei Mitarbeiter des Internationalen Komitee des Roten Kreuzes auf der Insel Jolo und im Februar 2009 ein srilankischer Mitarbeiter einer internationalen Nichtregierungsorganisation auf der Insel Basilan entführt. Ein irischer katholischer Priester wurde im Oktober 2009 entführt und nach vier Wochen wieder freigelassen. Alle Entführten befinden sich mittlerweile wieder in Freiheit. Die Anzahl der Entführungen philippinischer Opfer hat deutlich zugenommen.
In öffentlichen Erklärungen haben die philippinischen Behörden die Präsenz von „Jemaah Islamiyah“– Mitgliedern auf den Philippinen (insbesondere Mindanao) bestätigt.
Auch in Manila besteht grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Im November 2007 gab es ein Attentat im philippinischen Parlament.
Weiterhin gelten folgende Hinweise
Generell wird Reisenden Vorsicht empfohlen. Auf die Benutzung öffentlicher Massenverkehrsmittel sollte möglichst verzichtet werden. Größere Menschenansammlungen (z.B. Marktplätze, Bus-Terminals, Wartebereiche von Häfen und Flughäfen) sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate einschließlich schwerer Gewaltverbrechen ist hoch. Vermeiden Sie, die Aufmerksamkeit durch öffentlich sichtbar getragene Wertgegenstände auf sich zu lenken. Führen Sie keine größeren Bargeldbeträge bei sich. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels und beobachten Sie den Abrechungsvorgang persönlich. Verriegeln Sie bei Fahrten mit Privat-Pkw oder Taxi in der Stadt die Türen und schließen Sie die Fenster. Nehmen Sie keine Nahrung von Fremden an (Gefahr von K.O.-Tropfen), seien Sie in Gesellschaft bei Alkoholkonsum (Strandfeste) vorsichtig, da unvermittelt Gewalttätigkeit ausbrechen und es dabei zu Todesfällen kommen kann. Lehnen Sie Angebote von Fremden zu Touristenführungen in der Nacht wie auch die Mitnahme von Gepäckstücken (insbesondere für Flug nach Deutschland) ab.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Naturkatastrophen
Die philippinischen Inseln sind Taifungebiet und haben aktive Vulkane. In der Region muss mit Erd- und Seebeben sowie Tsunamis gerechnet werden.
Aktuelle Wetternachrichten, insbesondere Taifunwarnungen, können auf der website des philippinischen Wetterdienstes „Pagasa“ unter abgerufen werden.
Sollten Sie sich auf den Philippinen aufhalten und sollten sich Taifune, Erdbeben oder Tsunamis ereignen, benachrichtigen Sie bitte umgehend ihre Angehörigen, um unnötige Sorge und Suche zu vermeiden.
Allgemeine Reiseinformationen
Tourismus
Die Philippinen sind unverändert ein beliebtes Reiseziel in Südostasien, das überwiegend von asiatischen und amerikanischen, aber auch von europäischen Touristen besucht wird. Reiseziele mit ausgebauter touristischer Infrastruktur finden sich insbesondere auf einzelnen Inseln der Inselgruppe der Visayas (z.B. Cebu, Boracay).
Von der Benutzung einfacher öffentlicher Transportmittel ist aufgrund des technischen Zustands der Fahrzeuge abzuraten. Auch Nachtfahrten sollten aus Sicherheitsgründen unterlassen werden.
Geld, Kreditkarten, Schecks
Reiseschecks (Traveller Cheques) sind nur mit Schwierigkeiten einzulösen. Es muss auf jeden Fall die Kaufquittung vorgelegt werden. Geldautomaten stehen nicht überall zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels und beobachten Sie den Abrechungsvorgang persönlich.
Mobiltelefone
Der Empfang für Handys ist auf einigen Inseln eingeschränkt oder nicht verfügbar.
Flughafengebühr
Bitte beachten Sie, dass die Flughafengebühr an den Internationalen Flughäfen von Manila, Cebu City und Davao City in Höhe von zur Zeit 750,- PHP bei der Ausreise erhoben wird; die Flughafengebühr muss bar in PHP oder US-Dollar bezahlt werden. Auch bei Inlandsflügen sind Flughafengebühren zu entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate bei Einreise |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate bei Einreise |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
In der Regel ja. In letzter Zeit sind jedoch Probleme bei einigen Fluggesellschaften (vor allem Gulf Air) aufgetreten, die sich weigerten, Kinder mit alten Kinderausweisen mit Lichtbild reisen zu lassen. Es wird daher empfohlen, für Kinder unter 12 Jahren einen neuen Kinderreisepass und für Kinder über 12 Jahren einen Europapass mitzuführen. |
Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende oder in Begleitung sonstiger Personen reisende Kinder unter 16 Jahren benötigen ein Travel Permit, ausgestellt von der Philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. |
Visum
Für Touristen wird bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für 21 Tage erteilt. Eine Verlängerung bis maximal 59 Tage ist beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich.
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt ca. 2.050,- PHP, zuzüglich eventueller Expressgebühr von 500,- PHP. Die philippinische Immigrationsbehörde achtet bei der Ausreise von Ausländern darauf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht überschritten wurde; bei Verstößen wird die Ausreise erst nach Bezahlung hoher Strafgebühren ggf. Haft gestattet.
Für eine Arbeitsaufnahme o.ä. oder längerfristigen Aufenthalt ist vorab bei der zuständigen philippinischen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen.
Sonstige Hinweise
Am Flughafen wird ein nach hiesigem soziokulturellen Verständnis grob unhöfliches Benehmen mit Verweigerung der Einreise, Geldstrafe oder Haft geahndet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Ohne Deklaration ist die Ein- und Ausfuhr von 10.000 PHP und 10.000 US-Dollar gestattet. Die Einhaltung wird mit speziell ausgebildeten Hunden kontrolliert.
Achtung: Schon der Besitz geringer Drogenmengen ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen.
Weitere Importverbote bestehen für:
- Nachtsichtgeräte
- Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden)
- Subversive, obszöne oder pornographische Materialien
- Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Todesstrafe ist im Juni 2006 gesetzlich abgeschafft worden. Sehr hohe Freiheitsstrafen werden verhängt bei Drogenstraftaten, Sexualdelikten und insbesondere bei Kindesmissbrauch und Menschenhandel. Die Grenze zu der in den Philippinen grundsätzlich verbotenen Prostitution ist nach dem Gesetzestext schwer zu ziehen.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, (Keuchhusten = Pertussis) und gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Denguefieber
Ganzjährig in Manila und anderen Regionen insbesondere während und kurz nach der Regenzeit von April bis Oktober – Auftreten von Denguefieber, das durch (tagaktive) Stechmücken übertragen wird.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern auch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Malaria tritt auf den Philippinen regionsabhängig mit einem mittleren bis hohen Risiko (Touristenziel Palawan!) auf, in weiten Teilen des Landes, ganzjährig mit Zunahme während der Regenzeit, überwiegend Malaria tropica. Manila, die Inseln Bohol, Cebu (bekanntes Touristenzentrum), Catanduanes und Leyte gelten als malariafrei.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit das Mitführen eines Behandlungsmedikaments („stand-by“ – Therapie), eine Chemoprophylaxe ist nur noch in Ausnahmefällen zu erwägen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Influenza – Grippe
Bisher wurden weder im Tierreich noch beim Menschen Fälle von Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) auf den Philippinen nachgewiesen.
Die saisonale Influenza findet sich nur in geringer Verteilung während der Regenzeit.
Die pandemische Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) hat sich seit Mai 2009 im ganzen Land ausgebreitet.
Sonstige Infektionen
Verteilt über das ganze Jahr finden sich häufiger Durchfallerkrankungen, vereinzelt wird auch immer wieder Cholera diagnostiziert.
In ländlichen Gebieten kommt es während der Regenzeit vermehrt zu Chikungunya, eine von Mücken übertragene Infektionskrankheit, die in der Regel von allein wieder ausheilt, aber mit länger andauernden Gelenkbeschwerden einhergehen kann.
Tollwut – auch mit menschlichen Todesfällen – ist auf den Philippinen, besonders in ländlichen Gebieten keine Seltenheit.
Die HIV-Prävalenz liegt landesweit immer noch unter 0,1 % der Bevölkerung, ist aber besonders bei Risikogruppen im Anstieg begriffen.
Nach Überschwemmungen in verschiedenen Landesteilen im zweiten Halbjahr 2009 ist es unter der betroffenen Bevölkerung vermehrt zu Leptospiroseinfektinen gekommen.
Medizinische Versorgung
In Manila wie in den anderen größeren Metropolen des Landes ist die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung z. T. durch hochqualifizierte private Krankenhäuser gut geregelt. In ländlichen Gebieten ist dies – inklusive Rettungswesen – in der Regel nicht der Fall. Die meisten Ärzte können sich auf Englisch verständigen, Medikamente in breiter Auswahl sind in den Apotheken gut erhältlich. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden trotzdem empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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