Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 24.02.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit sowohl in den Städten als auch auf dem Land deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überfälle auf offener Straße, bei Überlandfahrten und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen) hat zugenommen. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen, Bargeld nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Unterkünften sollte auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlage, etc.) geachtet werden.
Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter häufig bewaffnet sind und teilweise ohne (oder aus geringfügigem) Anlass von der Waffe Gebrauch gemacht wird.
Als besonders gefährlich gelten derzeit Ciudad del Este, das Grenzgebiet zu Brasilien und Argentinien sowie die Gegend um Villarrica.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Verkehrsverhältnisse) abgeraten.
Reisekasse und –dokumente sollten gut vor Diebstahl geschützt werden. Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstuben/ Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge im Zimmer/ Haus aufzubewahren.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen Reisebusse zur Verfügung, nach Ciudad del Este auch eine regelmäßige Flugverbindung von Asunción aus.
Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Aktuell werden in verschiedenen Landesteilen und in der Hauptstadt Asuncion wieder vermehrt Fälle von Dengue-Fieber registriert (siehe auch „Medizinische Hinweise“).
Flughafensteuer bei Ausreise
Bei der Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer i.H.v. 31 USD entrichtet werden, die in der Regel nicht im Preis des Flugtickets enthalten ist.
Geld/ Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, derzeit jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.
Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!
Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht überall möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summer von 10.000 USD eingeführt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kfz besteht nicht.
Straßen- und Flugverkehr
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge.
Immobiliengeschäfte
Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Unterrichten Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen; immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten.
Auswanderung nach Paraguay
Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ können Sie der Homepage der deutschen Botschaft in Asunción unter entnehmen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Paraguay möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
ja |
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Vorläufiger Reisepass |
ja |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
ja |
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Reisepass |
ja |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
wird bis zum 5. Lebensjahr akzeptiert. |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
wird derzeit noch akzeptiert, es empfiehlt sich aber, nur Kinderausweise mit Bild zu verwenden. |
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Weitere Anmerkungen |
siehe Ausführungen zum Punkt „allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige“ im nachfolgenden Text |
Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte „Internationale Einreisekarte“ sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden.
Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit Unterschriftsbeglaubigung) und eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunde und Vollmacht müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein.
Leben Eltern und Kind dauerhaft in Paraguay und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit, muss von dem anderen Elternteil vor einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menor“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschließend vom Justizministerium sowie dem Außenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden.
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 361.000 Gs. (ca. 53 EUR) zu zahlen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden.
Eine Verlängerung um 90 Tage kann in der Praxis auch einmalig durch eine kurzfristige Aus- und baldige Wiedereinreise erreicht werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte zum paraguayischen Ausländerrecht können nur die zuständigen paraguayischen Behörden erteilen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein. Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Botschaft gehört die Vermittlung eines Vertrauensanwalts.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die über ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen, müssen einen gültigen Gelbfieber-Impfschutz bei der Einreise nachweisen können. Da Gelbfieber auch in Paraguay selbst vorkommt, kann der Impfnachweis auch bei (Weiter-) Reise in ein Drittland erforderlich sein (siehe: http://wwwn.cdc.gov/travel/yellowBookCh5-MalariaYellowFeverTable.aspx).
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden für den Aufenthalt in Paraguay einen Impfschutz gegen Gelbfieber, Tetanus, Diphtherie, ggf. Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Zwischen November und April kann verstärkt Dengue-Fieber auftreten. Auch 2009 wird eine saisonale Zunahme der Fälle in verschiedenen Departements des Landes beobachtet. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen (siehe unten). Dengue gehört zu den häufig importierten Virusinfektionen auch bei deutschen Reiserückkehrern. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt Dengue-Fieber in den „reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Malaria
Das Malariarisiko in Paraguay ist gering, die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken (z.B. Iguazu – Wasserfälle). Asuncion ist malariafrei. In Paraguay kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Bei Fieber sollte man auch an diese Erkrankung denken und sich in ärztliche Behandlung begeben.
Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist für Paraguay nicht sinnvoll. Für längere Aufenthalte in den ausgewiesenen Endemiegebieten wird die Mitnahme einer Dosis Chloroquin (z.B. Resochin®) zur Notfallselbstbehandlung (sog. stand-by-Medikation) empfohlen. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken (z.B. auch Dengue-Virusinfektionen) wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Paraguay ist deutlich schlechter als in Europa. Vor allem auf dem Land ist sie in jeder Hinsicht problematisch. Trotzdem können die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte z.T. erheblich höher als in Deutschland sein. Sie werden von deutschen Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Rettungsflugversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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