Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.12.2010
(Unverändert gültig seit: 23.12.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Papua-Neuguinea ist sehr hoch. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen und auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. Im Mai 2009 kam es in mehreren Städten zu Plünderungen asiatischer Geschäfte. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche, bei denen die Täter eine hohe Gewaltbereitschaft zeigen, sind häufig. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten, wo selbst Ortskundige bereits beraubt und getötet wurden. Allein reisende Frauen setzen sich besonderen Risiken aus. Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen – siehe auch Abschnitt „Medizinische Hinweise“.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Die Fenster des Fahrzeuges sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein. Nachdrücklich wird empfohlen, auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten und stattdessen auf die Transportmittel der Hotels beziehungsweise Reiseveranstalter zurückzugreifen.
Bougainville
In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel, der von mehreren Rebellengruppen kontrolliert wird. Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.
Reisen über Land
Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind gegenüber Einzelreisen in jedem Fall vorzuziehen. Bei Überlandfahrten muss mit einem schlechten Straßenzustand gerechnet werden. Stellen, an denen Hindernisse (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) zum Anhalten zwingen, bieten Wegelagerern eine ideale Gelegenheit zum Überfall.
Allgemeine Reiseinformationen
Deutschland unterhält keine Botschaft in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra / Australien.
Alle Deutschen, die nach Papua-Neuguinea reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Papua-Neuguinea leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die für Papua-Neuguinea zuständige Deutsche Botschaft in Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Für nach Papua-Neuguinea entsandte Mitarbeiter kirchlicher oder sonstiger Organisationen bietet es sich wegen der oft unzureichenden Internetverbindung in Papua-Neuguinea an, die Anmeldung von Deutschland aus vor der Ausreise durchzuführen. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-Mail:
Internet:
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby / Papua-Neuguinea um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
Herr Eberhard Pfeiffer
Angu Drive
P.O. Box 4278
Port Moresby, Boroko/NCD
Papua New Guinea
Tel.: 00675-325 7558 oder 325 2808
Fax: 00675-325 7879
E-Mail:
Papua-Neuguinea verfügt über keine Botschaft in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig.
Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
430, Avenue de Tervuren
1150 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-77 90 609
Fax: 0032-2-77 27 088
E-Mail:
Anfragen können ferner an den papua-neuguineischen Honorarkonsul in Deutschland gerichtet werden:
Adresse:
Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
Herr Horst Joachim Hörtelmann
Mattentwiete 5
20457 Hamburg
Tel.: 040 – 30 38 02 43
Fax: 040 – 30 38 02 45
E-Mail:
Das Klima Papua-Neuguineas weist aufgrund der extrem unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten große Unterschiede auf. Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand (siehe auch „Landesspezifische Sicherheitshinweise“ und „Medizinische Hinweise“).
Landeswährung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK). 100 PGK entspricht etwa 29,13 Euro.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja | |
Vorläufiger Reisepass | ||
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen | ||
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja | |
Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | ||
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja | |
Weitere Anmerkungen |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.
Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich mit der Papua-Neuguineischen Botschaft in Brüssel in Verbindung zu setzen, die auch für Visaangelegenheiten deutscher Staatsbürger zuständig ist (Kontaktinformationen siehe oben).
Besondere Zollvorschriften
Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Für Mord, Piraterie und Landesverrat ist im Strafgesetz die Todesstrafe noch vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.
Medizinische Hinweise
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Es wird empfohlen, sich vor einer Reise nach Papua-Neuguinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten zu lassen, siehe auch
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten), Poliomyelitis sowie Hepatitis A und B, bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten auch gegen Japanische Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Die Übertragung von Malaria erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Mücken. Das Risiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar/März und Oktober/November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1.800m) und in Ost-Sepik im Norden. Im Stadtgebiet von Port Moresby in der Trockenzeit ist das Malariarisiko gering.
Besonders bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und ggf. Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Die vivax Malaria (ca. 40 % der Fälle) kann mit dieser Prophylaxe allerdings nicht verhindert werden, lediglich die gefährliche falciparum Malaria, die unbehandelt bei nicht-immunen Europäern häufig zum Tod führen kann. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
In der Morobe-Provinz ist es zu mehreren Fällen von Durchfallerkrankungen, u.a. Cholera, gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae; es werden auch Cholerafälle aus Port Moresby gemeldet. Reisenden in die betroffenen Gebiete wird geraten, strikt auf Hygiene zu achten, insbesondere auf häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Gechlortes, abgekochtes oder industriell abgefülltes Wasser ist in jedem Fall vorzuziehen; es wird geraten, im Zweifel auf Eiswürfel und frisches Gemüse zu verzichten.
Grundregeln
Es wird empfohlen:
- ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
- im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
- unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
- Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
- Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
- sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
- Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.
HIV/AIDS
Nach aktuellen Schätzungen sind, mit steigender Tendenz, 1-3% der Bevölkerung von HIV/AIDS betroffen. HIV/AIDS stellen eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Benutzung von Kondomen wird in jedem Fall, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Schlangen
Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.
Krankenhäuser
Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:
- Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue & Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633
- Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400
- Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022
- St. Mary’s Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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