Papua-Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 18.09.2009
Aktueller Hinweis
In der Morobe-Provinz ist es zu mehreren Fällen von Ruhr und Cholera gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae.
Die Regierung von Papua-Neuguinea hat am 9.9. für die betroffenen Gebiete den Notstand ausgerufen. Dadurch wird der Handlungsspielraum der Behörden vergrößert, um die Ausbreitung der Krankheiten zu verhindern. Dies kann u.U. dazu führen, dass Restaurants oder Wasserstellen geschlossen werden oder es zu Reisebeschränkungen kommt.
Reisenden in die betroffenen Gebiete wird geraten, strikt auf Hygiene zu achten, insbesondere auf häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Gechlortes, abgekochtes oder industriell abgefülltes Wasser ist in jedem Fall vorzuziehen; es wird geraten, im Zweifel auf Eiswürfel und frisches Gemüse zu verzichten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Papua-Neuguinea verzeichnet eine sehr hohe Kriminalitätsrate. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen und auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. Im Mai 2009 kam es in mehreren Städten zu Plünderungen asiatischer Geschäfte. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche, bei denen die Täter eine hohe Gewaltbereitschaft zeigen, sind häufig. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten, wo selbst Ortskundige bereits beraubt und getötet wurden. Allein reisende Frauen setzen sich besonderen Risiken aus. Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Die Fenster des Fahrzeuges sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein. Nachdrücklich wird empfohlen, auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten und stattdessen auf die Transportmittel der Hotels beziehungsweise Reiseveranstalter zurückzugreifen.
Bougainville
In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer weitaus höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel. Das Bergland in Zentralbougainville um die alte Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.
Allgemeine Reiseinformationen
Deutschland unterhält keine Botschaft in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra / Australien.
Reisen über Land
Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind gegenüber Einzelreisen in jedem Fall vorzuziehen. Bei Überlandfahrten muss mit einem schlechten Straßenzustand gerechnet werden. Stellen, an denen Hindernisse (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) zum Anhalten zwingen, bieten Wegelagerern eine ideale Gelegenheit zum Überfall.
Alle Deutschen, die nach Papua-Neuguinea reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Papua-Neuguinea leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die für Papua-Neuguinea zuständige Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-Mail: info@canberra.diplo.de
Internet:
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby / Papua-Neuguinea um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
Herr Eberhard Pfeiffer
Angu Drive
P.O. Box 4278
Port Moresby, Boroko/NCD
Papua New Guinea
Tel: 00675-325 7558 oder 325 2808
Fax: 00675-325 7879
E-Mail:
Papua-Neuguinea verfügt über keine Botschaft in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig.
Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
430, Avenue de Tervuren
1150 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-77 90 609
Fax: 0032-2-77 27 088
E-Mail:
Anfragen können ferner an den papua-neuguineischen Honorarkonsul in Deutschland gerichtet werden:
Adresse:
Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
Herr Horst Joachim Hörtelmann
Mattentwiete 5
20457 Hamburg
Tel.: 040 – 30 38 02 43
Fax: 040 – 30 38 02 45
E-Mail:
Das Klima Papua-Neuguineas weist aufgrund der extrem unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten große Unterschiede auf. Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand (siehe Sicherheitshinweis).
Währung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK). 1 PGK entspricht etwa 0,30 Euro.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt.
Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.
Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich mit der Papua-Neuguineischen Botschaft in Brüssel in Verbindung zu setzen, die auch für Visaangelegenheiten deutscher Staatsbürger zuständig ist (Kontaktinformationen siehe oben).
Besondere Zollvorschriften
Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Für Mord, Piraterie und Landesverrat ist im Strafgesetz die Todesstrafe noch vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten) auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Papua – Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Das Risiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar / März und Oktober / November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1.800m) und in Ost-Sepik im Norden. Im Stadtgebiet von Port Moresby in der Trockenzeit ist das Malariarisiko gering.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 80 % der Fälle!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby – Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Medizinische Versorgung
Diese liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bei akuten Erkrankungen / Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:
- Port Moresby General Hospital, Taurama Road, Tel. 00675-324 8200, Fax 00675-325 0342
- Pacific International Hospital, Stores Road, Tel. 00675-323 4400, Fax 00675-323 4600
- St. Mary’s Hospital, Sir Hubert Murray Highway, Tel. 00675-323 2266, Fax 00675-325 8295
- The Private Hospital, Taurama Road, Tel. 00675-325 6022
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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