Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 19.05.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai eine Länge von 18 km und eine maximale Tiefe von 100 Meter und mehr aufwies. Die Regierung versucht derzeit, einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser kontrolliert abfließen kann. Dennoch besteht die akute Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und – insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen – von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in der Nordwestgrenzprovinz und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010), religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC).
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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