Oman: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 10.12.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

  • Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird Reisenden in Oman geraten, in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernzuhalten.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter dringend empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf Alleinreisende gekommen ist.

Daneben werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sind unbedingt mitzuführen. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.

Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.“

Mietwagen

Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige gründe Reisepässe werden akzeptiert, müssen  aber noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (s. Anmerkungen unten).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise .

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (siehe Anmerkungen unten).

 

Visum

Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden.

Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.

Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 19 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.

Oman/Katar

Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.

Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai.

Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:

Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei:

Besondere Zollvorschriften

Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids

ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Beim Baden im Meer ist erhöhte Vorsicht wegen Feuerquallen, Wasserschlangen, Giftfischen, Rochen und Haien unerlässlich.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Nahrungsmittel

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Vorsicht beim Verzehr von nichtpasteurisierten Milch- und nicht abgekochten bzw. durchgebratenen Fisch- und Fleischprodukten ist angeraten. Außerhalb Maskats sollte man auf Eiswürfel im Getränk verzichten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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