Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 15.09.2009
Sicherheitshinweis
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Ausführliche Informationen zu Reisen in Norwegen bieten:
Königliche Norwegische Botschaft
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Telefon: 0049 – 30 50 50 50
Fax: 0049 – 30 50 50 55
Internet:
E-Mail:
Norwegisches Fremdenverkehrsamt
Innovation Norway
Postfach 113317
20433 Hamburg
Telefon: 0049 – 40 22 94 150
Fax: 0049 – 40 22 94 1588
Internet:
Email:
Über die veterinärrechtlichen Vorschriften Norwegens informiert die Königliche Norwegische Botschaft in Berlin
Straßenverkehr
In Norwegen gibt es einige Straßen, die mautpflichtig sind; die Maut wird an Mautstationen erhoben. Verstöße werden geahndet. Die Einziehung der Maut sowie zusätzlich hoher Strafgebühren, erfolgt über die Firma Euro Parking Collection (EPC) in London
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Minderjährige benötigen einen gültigen Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug empfiehlt sich in jedem Fall – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern – das Mitführen eines Lichtbildausweises, da nicht alle Fluggesellschaften Ausweise ohne Lichtbild anerkennen.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königliche Norwegische Botschaft (www.norwegen.no/info/embassy.htm) und das norwegische Ausländerzentralamt UDI (www.udi.no).
Besondere Zollvorschriften
Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.
Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 15kg Fisch pro Person gestattet.
Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informieren – auch auf deutscher Sprache – die Norwegische Königliche Botschaft in Berlin (www.norwegen.no/info/embassy.htm) oder der norwegische Zoll (www.toll.no).
Besonderes strafrechtliche Bestimmungen
Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen.
Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen , die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Norwegen sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April – Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise in diese Gebiete sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt).
Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist seit 01.01.2005 die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland unter www.dvka.de zu erfragen.
Das Auswärtige Amt rät, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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