Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 19.02.2010
Aktuelle Hinweise
Am 18. Februar 2010 hat es in Niger einen Putsch gegeben. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
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In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Nigers, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
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Mitte Dezember 2008 waren zwei kanadische Diplomaten und am 22. Januar 2009 vier europäische Touristen in der Grenzregion Mali – Niger überfallen und von Al-Qaida (AQM) als Geiseln in die nordmalische Wüste verschleppt worden. Ende April 2009 wurden vier dieser Geiseln freigelassen, eine Geisel jedoch Ende Mai von den Geiselnehmern ermordet. Die letzte Geisel wurde Anfang Juli freigelassen. Derzeit befinden sich wieder sechs Europäer in malischer Geiselhaft.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In der nigrischen Sahara (gesamte „Region Agadez“, einschließlich des nördlich von Agadez gelegenen Aïr-Gebirges, das weitläufige Grenzgebiet Niger-Mali-Algerien-Libyen sowie zum Tschad) bestehen für Bürger westlicher Staaten sehr hohe Entführungs- und Erpressungsrisiken. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung. Vor Reisen in diese Gebiete wird ausdrücklich gewarnt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, auch im Rest des Landes hoch ist. Zuletzt scheiterte im November 2009 die Entführung von vier westlichen Ausländern in der Stadt Tahoua.
Innenpolitische Situation
Am 18. Februar 2010 gab es in Niger einen Militärputsch. Militärs stürmten den Präsidentenpalast in Niamey, wo gerade eine Krisensitzung des Ministerrates unter Vorsitz des nigrischen Präsidenten Tandjas stattfand. Die Putschisten drangen mit Waffengewalt in den Palast ein. Es gab mehrere Verletzte und auch Tote. Da die weitere Entwicklung noch nicht wirklich eingeschätzt werden kann, wird empfohlen, in Niamey möglichst nicht auf die Straße zu gehen.
Minengefahr
Besondere Gefahren bergen die im Rahmen der mittlerweile offiziell beigelegten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und Militär verlegten Minen, die nicht nur auf die Region Agadez begrenzt sind. Ein Risiko, zufällig Opfer zu werden, besteht.
Minengefahr besteht nach wie vor im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges (äußerster Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
Die Routen „Djanet – Chirfa“ zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route „Salvador – Dirkou“ zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – beispielsweise zwecks weitläufiger Umfahrung des Aïr-Gebirges – nicht geeignet.
Kriminalität und Entführungen
Generell ist ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, den man nicht regional eingrenzen kann. Opfer sind in erster Linie Ausländer, die von kriminellen bewaffneten Banden entführt und Terrororganisationen wie AQM (al-Qaida im Islamischen Maghreb) zum Zwecke der Erpressung übergeben werden, wie die Entführungsfälle von zwei UN-Vertretern (kanadische Staatsangehörige) im Dezember 2008 ca. 40 km nördlich von Niamey sowie von vier europäischen Touristen, darunter einer deutschen Staatsangehörigen, im Januar 2009 im nordwestlichen Grenzgebiet Niger-Mali zeigten.
Reisen über Land
Die Straßen in Niger sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein.
Bei Besuchen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden.
Ebenso ist beim Besuch des Giraffengebiets Kouré (ca. 90 km südlich von Niamey) die Begleitung durch Führer obligatorisch.
Allgemeine Reiseinformationen
Informationen zu Niger in französischer Sprache finden Sie unter www.izf.net/izf/Guide/Niger/Default.htm.
Geld/ Kreditkarten
Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.
Straßennutzungsgebühr
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für deutsche Staatsbürger sind zur Einreise in den Niger ein gültiger Reisepass mit gültigem Visum für Niger sowie der Nachweis einer noch gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.
Besondere Zollvorschriften
Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.
Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren.
Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):
Tabak: 1 Stange Zigaretten
Alkohol: 1 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getränke
Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette
Kaffee: 100 Gramm
Tee: 40 Gramm
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Niger ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Jedes Jahr werden zahlreiche Verdachtsfälle gemeldet. Angaben über laborbestätigte Gelbfiebererkrankungen liegen jedoch nicht vor.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Niger. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Niger!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Im Süden besteht geringere, im mittleren Teil und im Norden des Landes zunehmend ausgeprägte Saisonalität mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und der anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
79.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Niger gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und 2002 bis zu 38 % der Prostituierten HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Niger wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 1500 bis 4500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations-impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Niger ist eines der Länder Westafrikas, in denen es zu einer Wiederausbreitung von Poliomyelitis kam. Zwischen 2004 – 2007 wurden bis zu 25 Fälle von Kinderlähmung pro Jahr von der WHO bestätigt. Bei Reisen in den Niger sollte unbedingt Polioimpfschutz bestehen.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Niger-Fluss, Timia Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
2006 traten im Niger erstmalig Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall, der nicht mehr evakuierte werden kann, kommt nur das Hôpital National und eine Privatklinik, für einen internistischen oder tropenmedizinischen Notfall eine weitere Privatklinik in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Niger kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen
Lassen Sie sich vor einer Reise in den Niger durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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