Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 05.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Niederlande bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass |
vorläufiger Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen vorläufigen Reisepass |
Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis |
vorläufiger Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis |
weitere Anmerkungen |
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande |
Reisedokumente |
|
Kinderreisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Kinderreisepass |
Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass |
Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis |
vorläufiger Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, für Kinder unter 14 Jahren genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, mitreisende Kinder ab 14 Jahren benötigen ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja,möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigem Kinderausweis |
weitere Anmerkungen |
Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. |
Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen Reisepass besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden – für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter
sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter
Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.
Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der Niederlande in Berlin unter
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.
Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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