Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 21.01.2011
(Unverändert gültig seit: 20.01.2011)

Aktuelle Hinweise

Erdbeben in Christchurch

Am 4. September 2010 hat ein Erdbeben der Stärke 7,1 auf der Richterskala die Region Canterbury auf der Südinsel Neuseelands erschüttert. Das Epizentrum des Bebens lag nach Angaben des Instituts of Geological and Nuclear Science (GNS) und der US-Geologiebehörde (USGS) etwa 30 km westlich der Stadt Christchurch in 10 km Tiefe. Gebäude und Straßen in Christchurch und der näheren Umgebung wurden teilweise stark beschädigt. Eine Vielzahl von Nachbeben mit Stärken zwischen 3,2 und 5,4 wurden seitdem verzeichnet. Nach Angaben der neuseeländischen Zivilschutzbehörde muss auch weiterhin mit Nachbeben gerechnet werden.

Die Benutzung von Straßen in Christchurch und der Region Canterbury ist durch andauernde Aufräum- und Reparaturarbeiten teilweise eingeschränkt. Weitere Beeinträchtigungen für Touristen bestehen nicht.

Reisende nach Neuseeland können sich auf folgenden Websites über den aktuellen Stand der Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten informieren:

 


Allgemeine Reiseinformationen

Führen eines Kraftfahrzeuges

Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte Übersetzungsdienste sind in den Yellow Pages  unter „Translation Services“ aufgelistet.

Verkehrssicherheit

Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrrad- und Motorradfahrer, werden zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr (Linksverkehr!) und zur Anpassung ihres Fahrverhaltens an die neuseeländischen Straßenverhältnisse (kurvenreiche Landstraßen, kaum ausgewiesene Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr, auch Touristen von schweren Verkehrsunfällen betroffen) aufgerufen.

Kriminalität

Neuseeland ist grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Dennoch kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an von Touristen häufig besuchten Plätzen. Wertgegenstände und wichtige Dokumente sollten nicht im Auto zurückgelassen werden, Handtaschen und Gepäck sollte nicht unbeaufsichtigt bleiben. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker Unterkünften der Diebstahlgefahr bewusst sein.

Krisenvorsorge

Alle Deutsche, die nach Neuseeland reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Reisedokumente Kinder/ Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.

Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service


Besondere Zollvorschriften

Güter unter 700,– NZ-Dollar, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und drei Flaschen Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre. Kraftfahrzeuge (mit Ausnahmen von Wohnmobilen) können von Touristen zollfrei eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture and Forestry, Quarantine Service, www.maf.govt.nz) erhältlich.

Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet. Eine detaillierte Liste der zu deklarierenden Gegenstände ist abrufbar auf der Website des neuseeländischen Immigration Service unter www.immigration.govt.nz (Home>Migrant>Visit>I’m accepted>Arriving in New Zealand).

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Für Waffen kann eine Genehmigung der neuseeländischen Polizei beantragt werden.

Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet, gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte beziehungsweise Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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