Nepal: Reise- und Sicherheitshinweis
Unverändert gültig seit: 25.11.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil, u.a. vor dem Hintergrund des Rücktritts des Ministerpräsidenten am 4. Mai 2009 Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit „Bandhs“ (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen – werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie jüngst in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor kurzem in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gab es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind – von Gelderpressungen abgesehen – bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers‘ Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
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Reisepass |
Ja,Gültigkeit 6 Monate |
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Vorläufiger Reisepass |
Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
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Weitere Anmerkungen: |
Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr |
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Die chinesische Botschaft in Kathmandu hat die Bearbeitung von Visumanträgen für Tibet wieder aufgenommen, derzeitige Dauer ca. 4-5 Tage.
Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
- 1 gebrauchtes Fernglas
- 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
- 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
- gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
- 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
- 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
- 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
- 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
- gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
- 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
- Sportartikel für Sportler
- Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
- 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
- 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
- 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
- Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
- Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
- frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
- Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
- Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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