Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 30.11.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen – vor allem Einzelreisende – werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten „helfen“ oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus – das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher – auch renommierte Firmen – schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen – wie Erlangung eines Haftbefehls – den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter – CARAN – ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr – oft infolge überhöhter Geschwindigkeit – zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
- Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
- Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
- Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Touristen können – sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen – ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem „Vistors Entry Permit“ (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine – auch unbeabsichtigte – Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim „Ministry of Home Affairs“, Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Vorläufiger Reisepass |
ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Personalausweis |
NEIN |
Vorläufiger Personalausweis |
NEIN |
Weitere Anmerkungen |
Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Reisepass |
ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Personalausweis |
NEIN |
Vorläufiger Personalausweis |
NEIN |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
NEIN |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!) |
Weitere Anmerkungen: |
Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. |
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000