Montenegro: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 16.10.2009

Aktueller Hinweis

Montenegro hat dem Auswärtigen Amt offiziell mitgeteilt, dass für die Einreise nach Montenegro keine Bescheinigung vorgelegt werden muss, aus der hervorgeht, dass keine Erkrankung an der neuen Grippe Influenza A(H1N1) [sog. „Schweinegrippe“] vorliegt.

Das Verlangen eines solchen Dokumentes, hilfsweise Geldzahlungen für das Ausstellen solcher Atteste an der Grenze, entspräche also nicht der geltenden Rechtslage. Sie könnten sich in diesem Fall umgehend mit einer möglichst konkreten Beschwerde an die montenegrinische Polizei wenden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In Montenegro gibt es derzeit keine aus politischen Gründen bedingte Sicherheitsprobleme. Gelegentliche Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.

Kriminalität

Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist eher geringer als in manchen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.

Reisen über Land

Höhere Risiken liegen im Straßenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgende Strecken:

Budva – Cetinje – Podgorica,

Podgorica – Kolasin – Belgrad und

Podgorica – Danilovgrad – Niksic.

Allgemeine Reiseinformationen

Zahlungsmittel

In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Nicht alle Banken füllen regelmäßig ihre Geldautomaten nach, also ggf. Automaten verschiedener Banken ausprobieren.

In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung (Ein- und Zwei-Cent-Stücke werden nicht verwandt).

Kfz-Haftpflicht

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Montenegro, aber inzwischen ist dort nicht mehr YU eingetragen, sondern „Serbien und Montenegro“. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Die Kosten für Abschluss und Verlängerung liegen bei jeweils etwa 30 Euro.

Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.

Kfz-Unfälle

Der Straßenverkehr in Montenegro ist mit weit größeren Risiken behaftet als in Deutschland. Diese ergeben sich aus dem oft schlechten Zustand der Straßen, dem häufig undisziplinierten Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer und der oft unzureichenden Absicherung am Fahrbahnrand, was im sehr gebirgigen Montenegro mit zahlreichen Schluchten eine große Gefahr darstellt. Zusätzlich ist auch in unübersichtlichen Kurven mit überholenden Fahrzeugen undisziplinierter einheimischer Autofahrer zu rechnen. Eine verhältnismäßig hohe Zahl von Unfallopfern ist die Folge. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich auf den Strecken Budva – Cetinje- Podgorica, Podgorica – Kolasin – Belgrad und Podgorica – Danilovgrad – Niksic.

Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – anders als in der deutscher Rechtsprechung – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln – streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden.

Straßenbenutzungsgebühren

Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Petrovac)und die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor)

Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: 00382-81-234-467/999) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 9807.

Kraftstoffversorgung

Die Kraftstoffversorgung – auch mit bleifreiem Benzin – ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Vereinzelt gibt es Gastankstellen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nur für kurzfristige touristische Aufenthalte oder zur Durchreise, aber die Entscheidung liegt beim Grenzbeamten

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, wenn beide Elternteile gemeinsam reisen, andernfalls verlangen die Grenzbeamten in Einzelfällen eine Vollmacht des anderen Elternteils.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten nach der Einreise noch 3 Monate gültig sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Visum

Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung

Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 2.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden, und der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

–          Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)

–          Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)

–          Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, zum Teil giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend.

Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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