Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 21.01.2011
(Unverändert gültig seit: 20.01.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Aufgrund aktueller Vorfälle weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass zunehmend gewalttätige Überfälle zu beobachten sind. Nach Einbruch der Dunkelheit wird daher ausdrücklich davon abgeraten, sich allein in Ulan Bator (alternative Schreibweise: Ulaanbaatar) zu bewegen.
Besondere Vorsicht ist bei der Benutzung von Privattaxis angebracht. Sofern der teilweise stark überhöhte Fahrpreis nicht gezahlt wird, kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Taxis sollten nicht allein benutzt werden, vor allem nicht von Frauen. In jedem Fall sollte man auf der Rückbank Platz nehmen und das Zusteigen von weiteren Fahrgästen vermeiden. In einigen Fällen hat es sich bei den Zugestiegenen um Komplizen gehandelt, die gemeinsam mit dem Fahrer den Raub am Fahrgast durchgeführt haben.
Auf Märkten (insbesondere der „Schwarzmarkt“, auch Narantuul-Markt), in Einkaufszentren, in Kaufhäusern und in der Nähe von bekannten Restaurants sowie Pubs und touristischer Sehenswürdigkeiten sollte man sich vor Taschendieben in Acht nehmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die mongolische Währung, Tugrik, kann in allen Banken gegen US-Dollar oder Euro getauscht werden. Bei kleineren oder beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf. Es wird daher geraten, nur in Banken oder offiziellen Wechselstuben Geld zu tauschen. Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen Tugrik erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimak-Zentren getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, vor längeren Reisen ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator zu tauschen.
In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kreditkarten, teilweise auch mit Maestro-Karten, die Landeswährung abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung noch nicht möglich.
Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren (v.a. Souvenir- und Kaschmir-Geschäfte) akzeptieren die gängigen Kreditkarten.
Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Visa werden auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich | |
Vorläufiger Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich | |
Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
Weitere Anmerkungen | – | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich | |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich | |
Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Einreise möglich, Visum erforderlich | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Einreise nicht möglich | |
Weitere Anmerkungen | – |
Transitreisen
Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
- über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), werktags von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet, sonntags geschlossen. Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil die Grenzbeamten mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.
Einreise mit dem Kfz
Bei Einreise mit dem Kfz empfiehlt sich eine Voranmeldung beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, die möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort erfolgen sollte. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.: +976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise.
Sollte dies nicht passieren, muss in der Regel bei Einreise eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Bei zuvor von Deutschland aus beantragter Einreise mit Auto kann die Kaution entfallen.
Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den mongolischen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt.
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften gelten für die Mongolei nicht. Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.
Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise besteht derzeit keine Impfpflicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz < 0,1%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 177 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100 000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht so selten.
Weitere Infektionskrankheiten
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen (2008 über 2.600 Erkrankungen, 2010 bisher ähnliche Erkrankungszahlen), ein Großteil davon in Ulan Bator. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Frühsommermeningoenzephalits (FSME)+ RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene Virus-Gehirnentzündung kommt möglicherweise im Norden an der Grenze zu Sibirien um Ulan Bator vor. Genauere Daten sind nicht verfügbar. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalten in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr bis über 600 Bruzellosekrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion (bekannt als Haut- oder dem lebensbedrohenden Lungenmilzbrand), die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Pest
Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. In den vergangenen Jahren wurden nur vereinzelt Erkrankungen gemeldet. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (vor allem Murmeltieren), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen auch großen Städten fehlen europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne mongolische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein.
Medikamente/ Dauermedikation
Nicht alle westliche Medikamente – insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – sind in der Mongolei erhältlich. Die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Einreiselandes, welche sich jederzeit ändern können. Das Auswärtige Amt kann hierüber keine verbindliche Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Einreise über die jeweils aktuellen Vorschriften bei der Botschaft der Mongolei in Deutschland.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke – sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Mongolei durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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