Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 06.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Monaco besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.
Demnach ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, Kinder die unter 16 Jahre alt sind |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. |
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es liegen keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen für Monaco vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Monaco sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Monaco ist nicht Mitglied der EU. Deutsche gesetzliche Versicherungen gelten daher nicht oder zumindest nicht automatisch. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei ihrer deutschen Krankenversicherung zu erkundigen und gegebenenfalls eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
Hinweise zur medizinischen Betreuung in Frankreich ergeben sich aus den Reisehinweisen zu Frankreich unter
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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