Mikronesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.04.2011
(Unverändert gültig seit: 27.04.2011)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Mikronesien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
In den Föderierten Staaten von Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
25/F Tower II
RCBC Plaza
6819 Ayala Avenue
1200 Makati City
Metro Manila, Philippinen
Tel.: 0063/(0)2/ 702 3000
Fax: 0063/(0)2/702 3015
Visa-Fax: 0063/(0)2/ 702 3045
Internet:
E-Mail: :
Die Föderierten Staaten von Mikronesien unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die mikronesische Botschaft in Washington/USA:
Adresse:
Embassy of the Federated States of Micronesia
1725 `N´ Street, N.W.
Washington, D.C. 20036, USA
Tel.: 001/ 202/ 223 4383
Fax: 001/ 202/ 223 4391
Internet:
E-Mail:
Mangels eigener Landeswährung wird in den Föderierten Staaten von Mikronesien der US-Dollar (USD) verwendet. Der Umtausch von Euro ist bei Banken nicht möglich, unter Umständen jedoch in Hotels. Geldautomaten sind vorhanden. Die touristische Infrastruktur ist noch vergleichsweise schwach entwickelt. Gängige Kreditkarten werden in Hotels und auf Tourismus ausgerichteten Geschäften angenommen. Mitnahme einer ausreichenden Menge von Bargeld wird dennoch empfohlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Föderierten Staaten von Mikronesien für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | JA ! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Vorläufiger Reisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Reisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
· Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Besucher, die nicht im Besitz einer Einreisegenehmigung (entry permit) sind, dürfen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen einreisen. Sie müssen bei Ankunft einen ausgefüllten Ein- und Ausreisebericht (FSM Immigration Arrival and Departure Record) vorlegen, das Formular wird von der befördernden Fluglinie ausgegeben. Bei Vorlage eines Antrags auf Einreisegenehmigung kann bei Einreise auch ein Aufenthalt bis zu 60 Tagen gestattet werden Weiterhin ist ein Beförderungsnachweis für die Rück- oder Weiterreise in ein Land, in das die Einreise gestattet ist, vorzulegen, wobei der erteilende Beamte entscheiden kann, ob stattdessen der Nachweis entsprechender finanzieller Mittel akzeptiert werden kann; außerdem sind ggf. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen. Für einen 60 Tage übersteigenden Aufenthalt ist die Genehmigung vor Einreise zu beantragen und gelten andere Voraussetzungen. Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Gebühren sind auf der Website der Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien zu finden.
Bei Reisen zwischen den Inseln ist jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.
Flughafensteuer
Bei Ausreise fallen je nach Abflughafen Flughafengebühren zwischen 10 und 15 US-Dollar an.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.
Einfuhrbeschränkungen bzw. -verbote für andere Gegenstände insbesondere Alkohol, Tabak, Drogen und ggf. Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) sind rechtzeitig bei den zuständigen mikronesischen Behörden zu erfragen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus Infektionsgebieten mit Pocken, Gelbfieber, Cholera, etc. muss entsprechender Impfschutz durch einen internationalen Impfausweis nachgewiesen werden ggf. auch ein Gesundheitszeugnis. Generell sollte Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A bestehen. Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu empfehlen.
Denguefieber
Denguefieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Mikronesien wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden Moskitos. Malaria kommt in Mikronesien nicht vor.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Fax: (03018) 1751000