Migration

Migration

Illegale Migration

Eine wichtige Aufgabe der EU ist die Bekämpfung der illegalen Einwanderung unter strikter Beachtung der Menschen – und Flüchtlingsrechte. Durch den Abschluss von EU-Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten wird erreicht, dass diese Staaten jene Personen wieder aufnehmen, die aus ihrem Territorium illegal in die EU eingereist sind. Gleichzeitig hat die Gemeinschaft konkrete Schritte zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz insbesondere von Frauen und Kindern vor sexueller Ausbeutung und Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft unternommen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang der im Dezember 2005 beschlossene Aktionsplan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels, der effizientere Maßnahmen bei Strafverfolgung und Opferschutz sowie Präventionsstrategien für besonders gefährdete Gruppen vorsieht. Ende 2008 wurde außerdem die Rückführungs-Richtlinie verabschiedet, welche gemeinsame Regeln für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger unter gleichzeitiger Stärkung der Verfahrensrechte der Betroffenen vorsieht. Außerdem wurde eine Einigung auf die sog. Sanktions-Richtlinie erzielt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, zu bekämpfen, und gleichzeitig die betroffenen Migranten vor Ausbeutung zu schützen. Die Richtlinie sieht neben Kontroll- und Meldepflichten für Arbeitgeber insbesondere administrative und strafrechtliche Sanktionen gegenüber Arbeitgebern vor, die illegale Migranten beschäftigen.


Legale Migration und Aufenthalt

Langfristiges Ziel der Gemeinschaft ist die Harmonisierung der Einwanderungspolitik. Hinsichtlich des Aufenthalts legaler Zuwanderer gibt es bereits einige gemeinsame Regelungen: So wurden im Jahr 2003 zwei zentrale Rechtsinstrumente verabschiedet, nämlich die Richtlinie über den Status langfristig aufhältiger Drittstaatsangehöriger und die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung. Im Dezember 2004 wurde die Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst verabschiedet. Im November 2004 nahm der Rat die Richtlinie über ein besonderes Verfahren für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung an.

Die EU hat langfristig angesichts der demographischen Entwicklung Bedarf an Zuwanderung. Um die EU für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, wurde im Juni 2009 vom Rat die so genannte Hochqualifizierten-Richtlinie (Blue Card) verabschiedet, die ein gemeinsames System zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für Hochqualifizierte auf EU-Ebene zur Erleichterung und Förderung der Einwanderung von Fachkräften vorsieht. Gleichzeitig laufen Verhandlungen über die Richtlinie „Rahmenrechte für Arbeitnehmer“, welche auf eine Vereinfachung des Zuzugsverfahrens sowie eine begrenzte Gleichstellung der Drittstaatsangehörigen mit EU-Bürgern abzielt. Weitere Kommissions-Vorschläge für Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich Versetzte und bezahlte Praktikanten sind angekündigt.

Informationen zum deutschen Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht sind abrufbar unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Zu

wanderungsrecht.html


Freizügigkeit und Wohnsitz von EU Bürgern

Um die Aufenthaltsregeln klarer zu fassen, sind seit 2004 die Aufenthaltsrechte für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen einheitlich in der sog. Freizügigkeits-Richtlinie geregelt, die an die Stelle der vorher aufgesplitterten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, Studenten und Rentner tritt.


Migration in den EU-Außenbeziehungen

Das Thema Migration spielt in den Beziehungen der EU zu Drittländern eine immer wichtigere Rolle und kann nicht nur durch Maßnahmen der Inneren Sicherheit behandelt werden. Diese Tatsache spiegelt der im Dezember 2005 vom Europäischen Rat verabschiedete „EU-Gesamtansatz zur Migrationsfrage“ wider. Danach sind Migrationsfragen ein zentraler Aspekt in den allgemeinen außenpolitischen Beziehungen zu Drittländern. Der Gesamtansatz ist die umfassende Strategie für besseres Migrationsmanagement auf der Basis verstärkter Partnerschaft mit Herkunfts- und Transitstaaten. Danach sollen mit einem ausgewogenen Konzept die illegale Einwanderung bekämpft und in Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Vorteile der legalen Migration nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig sollen die Synergien zwischen Migration und Entwicklung gezielter genutzt werden, um an den eigentlichen Ursachen der Migration anzusetzen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Schaffung neuer Existenzmöglichkeiten in den Herkunftsländern und –regionen durch Öffnung der Märkte und Förderung des Wirtschaftswachstums, durch verantwortungsvolle Staatsführung und Schutz der Menschenrechte.

Der Gesamtansatz wurde erstmals in dem gleichzeitig verabschiedeten Aktionsplan für Afrika und den Mittelmeerraum umgesetzt. So wurde der Dialog zu Migration und Entwicklung mit afrikanischen Ländern 2006 durch die Euro-Afrikanische Ministerkonferenzen von Rabat und Tripolis aufgenommen. Dieser Dialog wurde im November 2007 auf der ersten Ministerkonferenz zu Migrationsfragen mit den Euromed-Staaten fortgesetzt. Auf dem EU-Afrika Gipfel im Dezember 2007 konnte eine gemeinsame EU-Afrika Strategie sowie eine weit reichende Partnerschaft zu Migration, Mobilität und Beschäftigung vereinbart werden. Die Euro-Afrikanische Ministerkonferenz im November 2008 in Paris hat dem EU-Afrika Dialog im Rahmen des Rabat-Prozesses einen neuen Impuls gegeben.

Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurde im Juni 2007 der Gesamtansatz Migration vor dem Hintergrund der zahlenmäßig bedeutsamen Migrationsströme aus diesem Raum in die EU auch auf die östlichen und südöstlichen EU-Nachbarregionen ausgeweitet. Im April 2009 fand in Prag unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft eine Ministerkonferenz zum Thema Migration statt, die sich schwerpunktmäßig mit dem Gesamtansatz Migration Ost befasste.

Der Europäische Pakt für Migration und Asyl, der am 15. Oktober 2008 durch den Europäischen Rat angenommen wurde, verpflichtet die EU, Migration stärker als Querschnittsthema anzugehen . Der Pakt stellt einen wichtigen politischen Impuls für die Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik der EU dar. Ziel ist es, die Partnerschaft mit Herkunfts- und Transitstaaten zu verstärken, um Ursachen von Flucht und illegaler Migration gemeinsam anzugehen. Der Pakt ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die EU sich nicht nach außen abschotten will, sondern für gesteuerte Migration eintritt und Potenziale der Migranten nutzen will. Ein entschiedenes Vorgehen gegen illegale Migration ist dabei eine notwendige Voraussetzung für – gewünschte – Fortschritte bei legaler Migration. Der Pakt stellt zudem klar, dass die EU-Migrationspolitik mit den Menschenrechten im Einklang stehen muss.

Stand 09.12.2010

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC