Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Verurteilung iranischer Menschenrechtlerinnen

Pressemitteilung

Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Verurteilung iranischer Menschenrechtlerinnen

Erscheinungsdatum
10.01.2011

Zur Verurteilung der beiden iranischen Menschenrechtsanwältinnen Nasrin Sotoudeh und Shiva Nazar Ahari zu elf bzw. vier Jahren Haft durch ein Teheraner Gericht erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (10.01.):

„Mit Bestürzung habe ich von den empörenden Urteilen gegen Nasrin Sotoudeh und Shiva Nazar Ahari erfahren. Diese Verurteilungen sind die sichtbare Spitze eines seit Monaten zu beobachtenden systematischen Vorgehens gegen Menschenrechtsverteidiger in Iran. Sie gründen auf konstruierten Vorwürfen und sind schweres Unrecht.

Ich fordere die iranische Justiz auf, Nasrin Sotoudeh und Shiva Nazar Ahari umgehend freizulassen und die durch Iran eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte der Menschen in Iran einzuhalten.“

Nasrin Sotoudeh ist eine bekannte iranische Menschenrechtsanwältin. Zu ihren Mandanten zählte u.a. die Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi. Nasrin Sotoudeh hat sich mehrfach öffentlich zu rechtsstaatlichen Mängeln und Unzulänglichkeiten der Justizverwaltung in Iran geäußert. Sie wurde am 04.09.2010 verhaftet. Nach Angaben ihres Ehemannes erfolgte die Verurteilung u.a. wegen „Angriffen auf die nationale Sicherheit“ sowie „Propaganda gegen die Staatsführung“.

Shiva Nazar Ahari ist Mitglied der iranischen Menschenrechtsorganisation „Committee of Human Rights Reporters“. Sie war am 20.12.2009 verhaftet worden und am 12.09.2010 gegen Kaution freigekommen. Ahari werden nach Angaben ihres Anwaltes u.a. „Feindschaft gegen Gott“ sowie „Propaganda gegen die Regierung“ vorgeworfen. Gegen Shiva Nazar Ahari wurde eine Strafe von vier Jahren Haft sowie 74 Peitschenhieben verhängt.

Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert.

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