Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 14.10.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität

Auch wenn sich die Sicherheitslage in der ehemaligen jugoslawischen Republik (EJR) Mazedonien weitgehend beruhigt hat, wird weiterhin bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete abseits der Hauptverkehrsverbindungen zu besonderer Vorsicht geraten.

Die mazedonischen Behörden haben in einigen Räumen weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit. Die allgemeine Kriminalitätsrate ist aber nach wie vor niedrig.

Allgemeine Reiseinformationen

Landessprache ist Mazedonisch und regional Albanisch, die Verständigung ist teilweise auch in Englisch oder Deutsch möglich und mit Angehörigen der verschiedenen ethnischen Gruppen in deren Sprachen (Albanisch, Türkisch, Vlachisch, Romi und Serbisch).

Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch die EJR Mazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 160,- Denar, das entspricht etwa 2,50 Euro für PKW und Motorräder, und ca. 450,- Denar (etwa 7,- Euro) für LKW und Busse. Da die Gebühr an die Benzinpreise gekoppelt ist, können sich auch kurzfristig Änderungen ergeben.

Die grüne Versicherungskarte für Kfz ist gültig, wenn die EJR Mazedonien als Land darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübergang eine Versicherungsgebühr in Höhe von ca. 40,- Euro (bei einem Aufenthalt bis zu 14 Tagen) bzw. ca. 55,- Euro (bis zu einem Monat) zu entrichten.

Die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist problemlos. Die Hotelauswahl ist, besonders in Skopje und Ohrid, ausreichend.

Der Preis für eine Übernachtung mit Frühstück liegt in Skopje zwischen 40,- und 175,- Euro, in der Provinz etwas niedriger.

Bargeldversorgung mit EC-Karte oder Kreditkarten sowie Traveller-Cheques ist in Skopje möglich, in Provinzstädten nur vereinzelt. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit Euro bzw. Umtausch von Euro in MKD möglich. Für den Umtausch von Denar in Euro werden von den mazedonischen Banken Gebühren erhoben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Es besteht keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige.

Ausländer sind laut mazedonischem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Leider wird auf diese Verpflichtung an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Sofern man in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht ist, übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern man privat (z.B. bei Freunden, Bekannten) untergebracht ist, muss man sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung des Haus- / Wohnungseigentümers. Bei Unterlassen der Anmeldung können Geldstrafen verhängt werden, die teils unangemessen hoch sind.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja, empfohlen wird dennoch ein Reisepass, da ansonsten zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 6 Monate lang gültig sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, ein in den Reisepass der Mutter eingetragenes Kind, benötigt keinen eigenen Ausweis

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten nach der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

 

 

Minderjährige, die allein reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern mitführen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Devisen können seit Mitte März 2003 nunmehr bis zu einem Gegenwert von max. 2.000,- Euro ein- und ausgeführt werden, wobei Beträge ab 150,- Euro bei der Ein- und Ausreise deklariert werden müssen.

Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt. Auch in der EJR Mazedonien ist der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen strafbar.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids

ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Vogelgrippe

Besucher sollten die Veröffentlichung auf der Homepage des Auswärtigen Amts hinsichtlich der Vogelgrippe aufmerksam verfolgen. Die neuesten Erkenntnisse werden dort regelmäßig eingestellt.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Durchfällen und Infektionserkrankungen verringert werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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