Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 23.11.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Mauritius verzeichnet als attraktives Reiseziel einen steigenden Fremdenverkehr. Dennoch wird den auf Mauritius befindlichen Reisenden empfohlen, kritische Bereiche, vor allem ärmere Wohngebiete und einsames Strandgelände, nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden, weil auch auf Mauritius kriminelle Übergriffe auf Touristen vorkommen können. Vor Taschendieben wird vor allem auf den Märkten in Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac gewarnt. Bei Umtausch von größeren Geldbeträgen ist nach Verlassen der Bank erhöhte Vorsicht vor Überfällen geboten.
Allgemeine Reiseinformationen
Englische und/oder französische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Kreolisch wird auf der ganzen Insel gesprochen.
Baden im Meer
Vorsicht gilt beim Baden im offenen Meer. Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorcheln/Tauchens (stets mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch Unfällen mit Schnellbooten. Es wird empfohlen, am Meeresstrand und im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand sowie auf Riffen, Badeschuhe zu tragen, da sich dort u.a. giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken können.
Naturkatastrophen
Von November bis April können Wirbelstürme und Zyklone auftreten. Bei Anmietung eines Ferienhauses in diesem Zeitraum wird die Ausstattung mit Mineralwasser in Flaschen, Kerzen, Batterien, Radio, Fackeln, Gasflaschen und Lebensmittelkonserven empfohlen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Besondere Vorsicht wird im Straßenverkehr empfohlen (Linksverkehr). Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut, zumindest was die Hauptstraßen betrifft. In der Stadt gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h, außerhalb der Stadtgebiete von 80 km/h und auf den Autobahnen von 90 km/h. Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5.00 h und 21.00 h verkehren. Die Versorgungslage ist generell gut.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Die Grenzpolizei erteilt bei Einreise ein „Entry Permit“ mit Gültigkeit gemäß den vorgelegten Flugscheinen/Hotelreservierung/Finanzmittel. Eine Verlängerung des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich. Für die Verlängerung ist das „Passport and Immigration Office“ in Port Louis zuständig.
Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in der Kurfürstenstr. 84, 10787 Berlin, Tel. 030 – 26 39 36 0. E-Mail:
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Reisepass |
Ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, mit eigenem Passfoto, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, mit eigenem Passfoto, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus |
Weitere Anmerkungen: |
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist verboten. Lebende Tiere müssen für eine Dauer von mindestens 6 Monaten in Quarantäne. Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art – auch von Zigarettenpapier – ist strikt verboten. Da auch für eine Reihe pharmazeutischer Produkte, ein Einfuhrverbot besteht, wird zusätzlich zur Mitnahme eines ärztlichen Rezepts, das den Besitz der Medikamente (in der Originalpackung!) rechtfertigt, empfohlen, vor Reiseantritt eine genaue Liste der verbotenen Produkte bei der Botschaft der Republik Mauritius in Berlin zu erfragen. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch deklariert werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Gesetzgebung ist hinsichtlich des Aufenthaltsrechts besonders streng. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet (Gefängnisstrafen von 20 Jahren bis lebenslänglich).
Medizinische Hinweise
Chikungunya Fieber
Die im März 2006 auf mehreren Inseln des Indischen Ozeans und auch auf Mauritius aufgetretene epidemieartige Häufung von Chikungunya Fieber ist abgeklungen. Diese von Mücken übertragene Viruserkrankung stellt zur Zeit kein Problem dar.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition kann auch ein Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Diese und andere Fragen sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung entschieden werden.
Malaria
In ländlichen Gebieten soll vereinzelt noch eine Malariaübertragung möglich sein. Falls es zu fieberhaften Erkrankungen im Gastland oder nach der Rückkehr kommen sollte, müsste auch an diese für Mauritius überaus seltene Erkrankung gedacht werden. Prinzipiell ist zu empfehlen, sich gegen Mückenstiche zu schützen, da auch andere von Mücken übertragene Viruskrankheiten (z.B. Chikungunya, Dengue) so verhindert werden können.
HIV/ Aids
HIV / Aids ist weltweit präsent. Die Infektion kann auch in diesem Lande ein Problem und eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist relativ gut, kann aber in der Peripherie im Einzelfall gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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