Maßnahmen der Krisenprävention und Konfliktbewältigung

Maßnahmen der Krisenprävention und Konfliktbewältigung

Förderung von Projekten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung

Neben der Unterstützung von Missionen der Vereinten Nationen z.B. durch Mitliedsbeiträge und die Entsendung von deutschem zivilen Personal unterstützt das Auswärtige Amt seit 2001 Maßnahmen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen internationaler Organisationen sowie deutscher oder internationaler Nichtregierungsorganisationen. Ziel ist es, aktuelle Konflikte bewältigen zu helfen, die den Ausbruch von Auseinandersetzungen zu verhindern oder die Situation nach einem Konflikt zu konsolidieren. Einzelheiten zu Fördermöglichkeiten und Antragstellung enthält das Förderkonzept des Auswärtigen Amtes.

Das Auswärtige Amt setzt Schwerpunkte u.a. durch die Leistung freiwilliger Beiträge an die großen Treuhandfonds der Vereinten Nationen (Peacebuilding Fund, Democracy Fund). Besonderes Interesse gilt Projekten zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit (rule of law, transitional justice), im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit sowie in der Aufarbeitung von Konflikten z.B. durch die Reintegration von Kindersoldaten oder Ex-Kombattanten.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das Auswärtige Amt entscheidet über eingereichte Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, nach Maßgabe des Förderkonzepts und der einschlägigen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung. Die Förderung muss als ODA (Official Development Assistance) Leistung der Bundesrepublik Deutschland anrechnungsfähig sein.

Bitte richten Sie Projektanträge unter Verwendung des Antragsformulars an
Auswärtiges Amt
Referat VN 02
10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin

Förderung von Projekten der Demokratisierungshilfe

Ziele der Demokratisierungshilfe sind die Förderung demokratischer Prozesse in Transitions- und Post-Konflikt-Staaten und der Aufbau und Stärkung demokratischer Strukturen. Alle Bevölkerungsgruppen sollen die Möglichkeit zur politischen Beteiligung erhalten. Wichtig ist, daß die breite Bevölkerung Kenntniss über Demokratie und demokratische Prozesse bekommt. Mit der Förderung von Einzelprojekten ergänzt und unterstützt das Auswärtige Amt die Demokratieförderung im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Demokratisierungshilfe kann nur Staaten gewährt werden, die bereits erste Demokratisierungsschritte eingeleitet haben. Demokratisierungshilfe darf sich nicht in innenpolitische Auseinandersetzungen einmischen; jegliche Parteinahme muss vermieden werden. Die Finanzierung politischer Parteien ist daher ausgeschlossen.

Schwerpunkte der Demokratieförderung sind u.a. die Unterstützung von Verfassungsorganen, Wahlhilfe (Materialhilfe, Wählerbildung, Ausbildung von Wahlhelfern und lokalen Wahlbeobachtern) und Wahlbeobachtung (Entsendung von Wahlbeobachtern in internationale Wahlbeobachtermissionen der EU und der OSZE – s. a. ). Das Auswärtige Amt unterstützt auch die Förderung der Arbeit unabhängiger Medien.

Über bilaterale Maßnahmen hinaus unterstützt die Bundesregierung auch Maßnahmen internationaler Organisationen im Bereich der Demokratisierungshilfe, darunter den Demokratisierungsfonds der Vereinten Nationen (UN Democratisation Fund, UNDEF), Vorhaben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats sowie der EU, auch im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (European Instrument for Democracy and Human Rights; EIDHR).

Förderprogramm „zivik“ des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa)

Nichtregierungsorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zu internationalen Friedensbemühungen. Ihre Förderung ist daher Bestandteil des Gesamtkonzepts „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ der Bundesregierung.

ifa-zivik übernimmt dabei die wichtige Funktion als Mittler zwischen dem Auswärtigen Amt und Nichtregierungsorganisationen, es berät zu Vorhaben, wählt Projekte aus und gewährt Zuwendungen.

Aufgabe von ifa-zivik ist außerdem, bisherige und laufende Aktivitäten zu bewerten und zu dokumentieren. Ziel ist, das Instrument der zivilen Konfliktbearbeitung im Interesse der Bundesregierung weiterzuentwickeln.

Anträge von Nichtregierungsorganisationen bis zu einem Antragsvolumen von 250.000 Euro können direkt bei ifa-zivik eingereicht werden. Antragsformular und weitere Hinweise finden Sie auf der Website von ifa-zivik (link).

Die Kontaktdaten sind:

ifa – Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Förderprogramm zivik
Linienstr. 139/ 140
10115 Berlin
Telefon: +49 30 28 44 91 60
Fax +49 30 2809 9170
Mail: zivik( at )ifa.de


Stand 30.03.2011

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